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Abb. 1 Der Militärposten Kissenji am Kiwu-See, 1907 (Bildarchiv der DKG).
Tatsächlich war der Offizier eines solchen Postens eine Art Alleinherrscher: Legislative, Exekutive
und Judikative lagen praktisch in einer Hand, die Kontrolle durch das Gouvernement
oder gar das Reich war sehr gering. Zugleich war seine Macht in der Region aber auch begrenzt
, denn die Kolonialverwaltung konnte in den ebenso entlegenen wie bevölkerungsreichen
Gebieten Ruanda und Urundi (heute Burundi) nur ein System indirekter Herrschaft - Resi-
denturen - installieren. Mitte August bis Ende Oktober 1907 unternahm die Mecklenburg-
Expedition von Kissenji aus verschiedene Reisen, an denen Knecht mitunter teilnahm. So ging
es an den Luhondo- und den Bolero-See: „Die Randbewohner beider Seen neigen zu Unbot-
mäßigkeiten und machen der Residentur viel zu schaffen. Sie muss daher gerade auf diese Gegend
stets ein wachsames Auge haben und sah sich wiederholt genötigt, energisch einzugreifen
, um sich die unbedingt notwendige Autorität zu erhalten."10
Mit dem 1. Juni 1908 schied Knecht aus der Schutztruppe aus und trat in das 5. Badische
Infanterie-Regiment Nr. 113 in Freiburg i.Br. ein. 1910 wurde er zum Hauptmann befördert,
1911 erschien eine von ihm verfasste Festschrift zum Regimentsjubiläum, in der er auch auf
die Beteiligung des Regiments an Kolonialkriegen einging.11 Wirft man einen Blick auf das
Offiziers-Korps des Regiments, so ergibt sich z.B. für das Jahr 1909 folgendes Bild: Mindestens
drei von 12 Hauptleuten und drei von elf Oberleutnants sowie ein Leutnant und beide
Stabs-Ärzte hatten eigene Kolonialkriegserfahrung. Es stellt sich die Frage, wie das „koloniale
Wissen" von ihnen in der Heimat weitergegeben wurde. Einen Hinweis darauf gibt ein Bild
!<> Ebd., S. 208.
11 [Max] Knecht: Festschrift zum 50-jährigen Regimentsjubiläum des 5. Badischen Infanterie-Regiments Nr. 113,
Freiburg 1911, S. 22f.
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