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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0149
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Abb. 4 Ehemaliges Landgericht Offenburg, aktuelle Aufnahme (Stadtarchiv Offenburg).

Zusätzlich zur Haftstrafe wurden sechs Männer in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen.
Einer erhielt als Strafe „nur" die Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt. Bei zwei dieser
sechs Männer wurde zudem die Entmannung angeordnet. In den Registern sind auch sechs
Freisprüche verzeichnet.

Häftlingsakten über Männer aus Südbaden, die wegen Vergehen nach § 175 StGB in den
Konzentrationslagern saßen, sind in den Archiven der KZ-Gedenkstätten nicht vorhanden. Als
Quellen verbleiben lediglich Transportlisten, Anwesenheitslisten oder Sterbebücher bzw. Sterbeurkunden
. Diese Unterlagen enthalten aber nur ganz wenige Informationen über die einzelnen
Insassen. Anhand der noch erhaltenen Dokumente ist es dennoch möglich, einige Männer
namhaft zu machen, die von 1933 bis 1945 in Südbaden wegen Vergehen und Verbrechen gegen
§ 175 StGB verfolgt wurden, und über ihr Schicksal zu berichten.

Die Verhaftung erfolgte oft, weil das „Opfer" aus Angst vor Strafe den „Täter" angezeigt
hatte. Im Dritten Reich ging man immer davon aus, dass der Ältere den Jüngeren „verführt"
hatte. Um selber einer Strafe zu entgehen, zeigte dann der Jüngere den Älteren an. Außerdem
kam es vor, dass Anzeige erstattet wurde, weil jemand etwas beobachtet oder gehört hatte. Die
Nazipropaganda führte dazu, dass die Menschen bereit waren, solche Vorkommnisse der Polizei
zu melden. Beim Verhör wurden oft Namen von Männern genannt, die dann ebenfalls vernommen
wurden. Es sind aber in Südbaden keine Fälle belegt, in denen ein Mann von der
Polizei gezielt in die Falle gelockt worden wäre. In den Großstädten wurden Kneipen und
öffentliche Toiletten beobachtet. So etwas ist in Südbaden nicht nachzuweisen.

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