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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0154
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Betätigung wieder vor Gericht und erhielt eine 8-monatige Gefängnisstrafe. Bei seiner
Vernehmung machte er folgende Aussage:

Ich muss zugeben, dass ich homosexuell veranlagt bin. In meinem ganzen Leben habe ich 3-mal mit
einer Frau geschlechtlich verkehrt. Auf Grund meiner Veranlagung kann ich mich für eine Frau nicht
erwärmen und habe auch in keiner Art und Weise etwas an einer Frau. Anders verhält sich die Sache,
wenn ich nun einen Mann sehe, der in seinem Äußeren anmutig und schön ist. Auch in diesen Fällen
habe ich nicht gleich das Bedürfnis, in geschlechtliche Beziehung zu diesem Mann zu treten. Ich kann
ruhig sagen, dass es meistens rein platonischer Art ist, was mich an einem Mann interessieren kann.
Nie würde ich auch einen Mann verführen, von dem ich das Gefühl habe, dass er zu der Schicht Menschen
gehört, die man als anständig bezeichnen kann. Anders verhält es sich, wenn ich einen Mann
sehe, der etwas darstellt, auf der anderen Seite aber weniger wertvoll ist. Hier leiten mich dann die
Gedanken, dass man bei einem solchen Mann kaum etwas zertrümmern kann. Dann ist auch die Gefahr
einer Verfehlung sehr groß und gegeben.

Nach seiner Entlassung zog Bernhard B. 1952 nach Stuttgart. Über sein weiteres
Schicksal ist nichts bekannt.7

Erich C.

Erich C, der 1904 in einem kleinen Ort im Wiesental geboren wurde, war Arbeiter, evangelisch
und verheiratet. Am 19. Mai 1937 verurteilte ihn das Landgericht Freiburg wegen
„widernatürlicher Unzucht" zu 3 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus sowie 5 Jahren Ehrverlust
. Am 4. Januar 1939 kam er von Kassel, möglicherweise vom Zuchthaus aus, in das
Lager Börgermoor und von dort am 21. Februar 1940 in das Lager IV Walchum. Über sein
weiteres Schicksal ist nichts bekannt.8

Robert D.

Robert D. wurde 1902 in einer Gemeinde in der Ortenau geboren. Er war verheiratet und
von Beruf Friseur. Am 18. November 1942 lieferte ihn die Kriminalpolizei als Vorbeugungshäftling
„Homosexuell" in das KZ Natzweiler ein. Ob eine Verurteilung und eine
Haftstrafe vorausgingen, ist unbekannt. Am 19. Januar 1944 kam er in das KZ Flossen-
bürg (Häftlingsnummer „1569", Bezeichnung „§175") und war dort als Friseur tätig. Kurz
darauf erfolgte die Überstellung ins Außenlager Johanngeorgenstadt des KZ Flossenbürg,
wo er als Hilfsarbeiter eingesetzt wurde. Robert D. hat die KZ-Haft überlebt. Über sein
weiteres Schicksal ist nichts bekannt.9

Otto Didier

Otto Didier, der am 10. September 1916 in Schnierlach (französisch: Lapoutroie) im
Oberelsass geboren wurde, war Bäcker und Konditor, katholisch und ledig. Als er 1941
verhaftet wurde, war er im Hotel Burggraf auf dem Schauinsland beschäftigt. Das Landgericht
Freiburg verurteilte ihn am 29. Mai 1941 wegen homosexueller Handlungen zu einer
Strafe von 3 Monaten Gefängnis. Schon 1942 wurde Didier erneut wegen des § 175
StGB verhaftet und am 17. September 1942 vom Landgericht Freiburg mit einer Strafe
von 2 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust belegt. Wahrscheinlich verbüßte er seine

7 StAF, Bestand F 176/13, Nr. 264, Prozessakte.

8 Dokumentation- und Informationszentrum Emslandlager, Papenburg. Die Prozessakte ist nicht erhalten, das Register
für Hauptverfahren des Landgerichts Freiburg, Abt. 3, auch nicht. Das Register für Vorverfahren belegt
aber, dass gegen C. ein Prozess im April 1937 eröffnet wurde, StAF, Bestand F 176/19 Nr. 9406, Register für
Vorverfahren, Abt. 3, 1936.

9 Archiv der Gedenkstätte Flossenbürg; Archiv des Internationalen Suchdienstes, Bad Arolsen.

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