http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0165
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germoor. Von dort wurde er am 2. Juni 1942 nach Papenburg ins Hauptlazarett transportiert
, wo er am 14. oder 16. Juni 1942 verstarb.33
Hilarius St.
Hilarius St., der 1902 in Württemberg geboren wurde, lebte zur Zeit seiner Verhaftung in
der Ortenau. Er war Hilfsarbeiter und evangelisch. Aus seiner 1928 geschlossenen und
1939 geschiedenen Ehe gingen keine Kinder hervor. Er hatte einige Vorstrafen, u.a. 1936
wegen homosexueller Handlungen, bevor er am 22. Juni 1939 vom Landgericht Offenburg
wegen gleichgeschlechtlicher „Verfehlungen" zu einer Strafe von 1 Jahr und 3 Monaten
Gefängnis und anschließender Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt verurteilt
wurde. Haftstationen waren Freiburg, Rottweil und Ulm. In Ulm wurde er nach
Verbüßung seiner Strafe am 22. März 1940 entlassen und in die Heil- und Pflegeanstalt
Emmendingen eingeliefert. 1942 erfolgte die Überstellung in die Heil- und Pflegeanstalt
Hoerdt im Elsass. Dort holte ihn am 21. März 1944 der Sicherheitsdienst ab und verbrachte
ihn zur Arbeitsleistung in das KZ Natzweiler, wo er am 4. Juni 1944 ermordet
wurde.34
Hans Winterhalter
Hans Winterhalter wurde am 16. Juli 1907 in Hinterzarten geboren. Er war römisch-katholisch
wie sein Vater, der auch aus Hinterzarten stammte. Dieser arbeitete bei der Bahn
und starb Anfang der 1950er-Jahre. Seine Mutter kam aus Saarbrücken, war evangelisch
und zog nach der Scheidung wieder in ihre Heimatstadt, wo sie auch starb. Hans hatte
einen älteren Bruder. Die beiden Brüder besuchten die Grundschule in Hinterzarten.
Hans lebte später in Frankfurt am Main, wo er als Kellner und Masseur arbeitete. Wegen
„Sittlichkeitsverbrechen" aufgrund § 175 StGB wurde er zu einer Gefängnisstrafe von
1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Er kam am 10. August 1937 in das Lager Walchum im
Emsland.
Nach seiner Entlassung lebte er in Freiburg in der Fürstenbergstr. 7 und arbeitete als
Heilgehilfe. Im Jahre 1939 stand er erneut wegen „Unzucht zwischen Männern" in Freiburg
vor Gericht. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn am 30. November 1939 zu
einer Strafe von 2 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust. Da die Gerichtsakte zu diesem
Prozess vernichtet worden ist, fehlen wichtige Informationen. Vom Gefängnis Freiburg
aus verbrachte man ihn zuerst ins Zuchthaus Bruchsal und am 31. Januar 1940 in das
Emsland-Strafgefangenenlager Börgermoor. Aufgrund einer Erkrankung verlegte man ihn
am 18. Februar 1941 in das für die Emslandlager zuständige Hauptlazarett nach Papenburg
und am 21. März 1941 wieder zurück nach Börgermoor. Es folgte am 27. März 1941
die Unterbringung im Straf gefangenenlager Delmenhorst. Von dort wurde er am 10. November
1941 in das KZ Flossenbürg transportiert, wo er in der Haftkategorie „§ VH"
(= § 175 Vorbeugungshäftling) geführt wurde. Seine letzte Station war seit dem 24. Oktober
1942 das KZ Sachsenhausen. Dort verstarb er am 2. Dezember 1942 um 20.15 Uhr.
Die Sterbeurkunde nennt, wie bei allen Todesfällen in den Konzentrationslagern, natürli-
33 Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager, Papenburg; Archiv des Internationalen Suchdienstes,
Bad Arolsen.
34 StAF, Bestand A 43/1, Pkt. 92, Nr. 146, Prozessakte.
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