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Abb. 3 Das Freiburger Militärgefängnis, an dem Karl Siegfried Bader von 1942 bis 1944 tätig war. Aufnahme von
1930 (StadtAF, M 70 S 200/27 Nr. 199).
Dass sich in der Person Adolf Schönkes die Juristische Fakultät in den Wechsel an das Freiburger
Wehrmachtsgefängnis einschaltete, hatte einen sehr konkreten Hintergrund. Bader hatte
sich mit einer rechtsgeschichtlichen Studie habilitiert, die räumliche Nähe zur Universität sollte
ihm die Aufnahme seiner Lehrverpflichtung ermöglichen. Dass die Fakultät mit dieser Habilitation
ihre verbliebenen Handlungsspielräume, ihre partiell erhaltene Autonomie nutzte, zeigt
die Kontrastierung mit jenen Universitäten, die Baders Berufung wegen negativer Stellungnahmen
von Ministerium und Parteistellen scheitern ließen: die Universitäten Marburg und
Greifswald. Den Freiburger Juristen blieb Bader somit bis zur kriegsbedingten Verlegung des
Militärgefängnisses Ende 1944 erhalten.
Lediglich Episode?
Wie prägend war die Berufserfahrung als Rechtsanwalt im Unrechts Staat?
Karl Siegfried Bader geriet kurz vor Kriegsende in amerikanische Gefangenschaft, kehrte jedoch
bereits im Juli 1945 nicht nur nach Freiburg, sondern sogleich in den Justizdienst zurück.
Ich habe mich entschlossen, in den Justizdienst zurückzukehren, notierte er in sein Tagebuch.
Ich werde an jener Stelle auftauchen, aus der ich vor 12 Jahren entfernt worden bin.45 Die Ernennung
zum planmäßigen Oberstaatsanwalt erfolgte im Oktober, im März 1946 wurde Bader
Generalstaatsanwalt des neuen Oberlandesgerichtsbezirks Freiburg. Parallel verlief der Wiederbeginn
der akademischen Laufbahn, beginnend im August 1945 mit der Übertragung einer
außerordentlichen Professur. 1951 sollte Bader die Wissenschaft zu seinem ausschließlichen
45 Weber (wie Anm. 13), S. 35f.
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