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und das Martyrium erlitten; Theologen, Philosophen und Juristen verehrten sie als ihre Patronin
. 1245 wurde die Gemeinschaft im heutigen Kanton Thurgau auf päpstlichen Befehl in den
Dominikanerorden eingegliedert, bei dem Katharina sich höchsten Ansehens erfreute. Die
Wahl des Namens könnte daraufhinweisen, dass gebildete Frauen nicht mehr nur karitativ, sondern
- wie die Dominikaner - auch wissenschaftlich arbeiten wollten.41
Erinnerung ist eine Grundhaltung christlicher Frömmigkeit. In einzigartiger Weise gedenken
Christen des Lebens, Leidens und der Auferstehung Jesu; seit ihren Anfängen haben sie in ihr
Gebet verstorbene Blutzeugen aufgenommen, später auch Bekenner. Es lag nahe, dass sie auch
ihrer Wohltäter gedachten. Damit erklärt es sich, dass in manchen Klosternamen der Name des
Stifters weiterlebt, in Ettenheimmünster (monasterium divi Ettonis) etwa der eines gewissen
Etto. Gutnau (bei Auggen, im Markgräflerland) wurde von der adligen Nonne Guta gegründet.
Markgraf Gero hat 959 in seiner Burg Geronisroth, am östlichen Rand des Harzes, das Kano-
nissenstift Gernrode gegründet. Schon erwähnt wurde Remiremont.
Nach Eigentümlichkeiten des Ortes
Gelegentlich hat sich nicht der Name der Hauptpatronin durchgesetzt, sondern die übermächtig
erscheinende Umgebung. Ein Beispiel aus dem Breisgau: Schutzpatronin eines um 920 am
Rande des erschlossenen Gebietes im Elztal gegründeten Frauenklosters war die hl. Margaretha
; doch namengebend wurde die Tatsache, dass da inmitten weiter Waldungen eine Kirche
gebaut worden war. Jedenfalls heißt die Stadt, die bei dem Kloster heranwuchs, Waldkirch.
Das Kloster Weingarten, nördlich des Bodensees, erhielt seinen Namen nach der edlen, in
der Umgebung angebauten Frucht. Die Namengeber haben gewiss auch bedacht, welch einmaliger
Rang dem Wein in der Bibel und in der Liturgie zukommt. Nach dem Ort der Alltagsarbeit
der Mönche ist manches Kloster schlicht Kamp genannt worden, d. h. Feld, etwa Altenkamp
(Vetus campus) und, als Tochtergründung, Neuenkamp. Doch auf religiöse Sinngebung
verzichtete man damit nicht, sollen Mönche doch den Samen der Botschaft Jesu auf dem Acker
der Welt aussäen. Ein Kloster , Rübenfeld' ist dem Autor nicht bekannt geworden, trotz der
Bedeutung dieser Hackfrucht für Mensch und Vieh.42 Wohl gab es ein Zisterzienserkloster
Lilienfeld (Campililium; Niederösterreich), gewiss zur Erinnerung an ein Gleichnis Jesu
(Mt 6, 28 f.) und als Ausdruck der Marienfrömmigkeit.
Auffällig viele Klöster, zumal der Zisterzienser, enthalten in ihrem Namen den Bestandteil
-born, -bronn, -brunn, -fontaines, -fountain u. ä. Solche Bezeichnungen verweisen auf das unentbehrliche
Lebensmittel, mussten Klöster doch gelegentlich wegen Wassermangels verlegt
werden; nicht weniger aber betonen diese Namen, welche Bedeutung das Wasser in der Bibel
hat, bei der Taufe, in der Messe bei der Mischung von Wein und Wasser, sowie bei Segnungen
.43 Legenden erzählen, wie wunderbar Benedikt, Columban und andere Freunde Gottes bei
Wassermangel den Mönchen geholfen haben. Einige ,Brunnen-Namen' seien alphabetisch gereiht
: Beuron (herzuleiten von Born, Bronnen), Heilsbronn (bei Ansbach), Königsbronn (bei
Heidenheim), Marienborn (bei Zülpich im Rheinland), Maulbronn (bei Mühlacker, Württemberg
), Reinhardsbrunn (in Thüringen), Wessobrunn (ad föntes Wessonis, ein Benediktinerkloster
in Oberbayern). Im außerdeutschen Sprachraum hat man ähnliche Namen gebildet. Die
Fountains Abbey war ehemals die reichste englische Zisterze. In Frankreich liegen Fontfroide
41 Borst (wie Anm. 5), S. 387f.
42 Als Gebhard IL im Planungsstadium für das spätere Petershausen nach einem passenden Ort Ausschau hielt,
schlug ein Mitglied der Kommission als Namen ,Froschenzell' (ranunculorum cellam) vor, weil Frösche den Bischof
im Laufe der mehrtägigen Suche nachts nicht hatten schlafen lassen. Gebhard wies das Ansinnen scharf
zurück: Das Kloster würde durch einen so schimpflichen Namen in Verruf kommen (talifedo nomine improbari
debetur), Chronik Petershausen (wie Anm. 36), Buch I, Kap. 9, S. 49.
43 Vgl. Guido Jüttner u.a.: Wasser, in: LexMA (wie Anm. 6), Bd. 8, München/Zürich 1997, Sp. 2060-2072.
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