http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2010/0118
Abb. 4 Frau mit Sternenwappen. Signet des Freiburger
Druckers Friedrich Riestrer (1493-1500) in
der Schrift des Joachim von Grüdt „Das im Sacra-
ment des altars warlich sey fleisch und blut Christi
", Johann Wörlin um 1525 (Universitätsbibliothek
Freiburg, N 6584 [wie Anm. 27]).
Wenige Tage nach dem Eingang des Gutachtens, am 13. Juni 1524, verfügte der Züricher Rat
die Entfernung der Bilder aus Kirchen und Klöstern. Am 13. und 14. Januar 1525 wurde die
Ausübung des Alten Kultes verboten und am 13. April die heilige Messe in ein Nachtmahl umgewandelt
, das gemeinsam viermal jährlich gefeiert werden sollte. Damit hatte sich Zürich
vollständig der neuen Lehre Zwingiis angeschlossen.
Vermutlich im Jahr 1526 erschien bei Johann Wörlin eine Schrift des Zürcher Unterstadtschreibers
Joachim vom Grüdt (Abb. 4).27 Zunächst Schulmeister in seiner Heimatgemeinde
Rapperswil, trat vom Grüdt 1515 in den Dienst der Stadt Zürich. 1525 wurde er vom Rat der
Stadt beauftragt, bei Papst Clemens VII. die noch ausstehende Summe von 20.000 Rheinischen
Gulden für den Kriegsdienst der Zürcher Söldner 1521 bei Piacenza einzutreiben. Der Papst
verzögerte die Auszahlung und machte sie von der Rückkehr der Zürcher in den Schoß der Kirche
abhängig. Vom Grüdt gehörte zu den Gegnern Zwingiis und wandte sich vor dem Rat der
Stadt gegen die Abschaffung der heiligen Messe. Er wurde zur Rückkehr in seine Vaterstadt
Rapperswil gezwungen und verfasste dort seine Schrift gegen die Thesen Zwingiis über das Altarsakrament
, die dieser in seinen Schriften „De vera et falsa religione Commentarius" und der
„Nachhuot von dem Nachtmahl oder Danksagung Christi" publiziert hatte. Er widersprach
Zwingli, dass der Glaube allein aus dem Verstand komme und nicht aus der Gnade Gottes. Die
Einsetzungsworte „Dies ist mein Leib, dies ist mein Blut" seien kein Vergleich, sondern eine
Realität. Falsch sei auch die Ansicht Zwingiis, dass das Bußsakrament nicht die Sünden tilge.
Das Essen des Abendmahls sei kein geistiges Essen, sondern Wirklichkeit. Vom Grüdts Schrift
27 Christenlich anzeygung Joachims von Grüdt, das im Sacrament des altars warlich sey fleisch und blut Christi,
wider den schedlichen verfüerischen irrtumb Ulrich Zwinglins zu Zürich, Johann Wörlin um 1525, Universitätsbibliothek
Freiburg, N 6584.
118
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2010/0118