http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0018
nachzuweisen, zusammen mit dem Grafen Hans von Eberstein reiste er zu König Ludwig XL
nach Paris, wo sie allerdings erfolglos verhandelten.20 Stürtzel hatte zunächst die Stellung eines
Rates von Haus aus. Man unterschied wesentliche, d.h. ständig anwesende, dem Hof überallhin
folgende und mit Pferden dauernd ausgestattete Räte von den Räten von Haus aus. Letztere
wohnten zu Hause, hatten aber auf Erfordern zu erscheinen, meist um bestimmte Missionen zu
übernehmen, wofür ihnen dann Pferde gestellt wurden. 1475 erhöhte Erzherzog Sigismund das
Gehalt von 50 fl., das er ihm bisher als seinem Rat gezahlt habe, auf 100 Gulden.21 Beide Summen
weisen auf ein Ratsverhältnis von Haus aus. Damit stimmt überein, dass Stürtzel, wie sein
zweites Rektorat 1478/79 und seine reguläre Funktion als Assessor seines Nachfolgers im
Rektorsamt zeigen, weiterhin auch an der Universität tätig war.
Doch 1481 wurde Stürtzel als nunmehr wesentlicher Rat in die Innsbrucker Regierung berufen
.22 Damit begann ein neuer Abschnitt seiner politischen Karriere, der Wechsel seiner Tätigkeit
von der Universität an den Hof, von Freiburg nach Innsbruck. Mit der Universität hatte er
freilich auch weiterhin zu tun, doch nun als landesherrlicher Aufseher (superintendens). Am 1.
September 1484 bestimmte Sigismund, dass die Zuwahl neuen Lehrpersonals in Gegenwart des
Superintendenten Stürtzel und seiner Nachfolger in dieser Funktion geschehen solle und dass
die Gewählten in Innsbruck oder vom Landvogt in Ensisheim zu bestätigen seien.23 Diese Verfügung
steht im Zusammenhang mit der von Sigismund eben damals angeordneten Reorganisation
der Artistenfakultät. Sie hatte künftig parallel zu den Lehrveranstaltungen in der via
moderna auch solche der via antiqua anzubieten.24
Die Räte Sigismunds waren indes in zwei Lager gespalten.25 Die einen favorisierten, um den
Geldbedarf Sigismunds zu decken, immer umfangreichere Verpfändungen, die schließlich geradezu
den Ausverkauf Tirols und der Vorlande an die bayerischen Herzöge bedeuteten. Stürtzel
gehörte hingegen zu dem von Sigismund neu geschaffenen ständigen Rat von acht Personen, der
ein strenges Sparprogramm durchsetzen sollte, das wohl Stürtzel entworfen hatte. Es blieb aber
unausgeführt, weil die andere Rätepartei wieder die Oberhand gewann. So war auch Stürtzels
Ernennung zum tirolischen Kanzler am 7. Januar 1486 nicht von Dauer, nur fünf Monate später
Buchwald (wie Anm. 1), S. 46f.; Wiesflecker (wie Anm. 18), Bd. 1, S. 254-263; Baum, Sigmund (wie Anm.
19), S. 343 und 433-436; Ders., Habsburger (wie Anm. 19), S. 588f., 596 und 598ff. zu dem Bericht Stürtzels über
seine diplomatische Mission. Die Quellen sind ediert von Joseph Chmel: Actenstücke und Briefe zur Geschichte
des Hauses Habsburg im Zeitalter Maximilian's I., Bd. 1 (Monumenta Habsburgica Abt. 1, Bd. 1), Wien 1854, S.
260-271, Nr. 81-83. Die für die Diplomaten Sigismunds aufgewendeten französischen Gelder lassen den unterschiedlichen
Rang des Adligen und des Gelehrten sehr deutlich erkennen. Jean Briconnet d. Ä., Ludwigs XI.
General des Finances, verzeichnet einerseits die präzise gerechnete Summe von 302 lb. 5 s. für Eberstein, Stürtzel
und die übrigen deutschen Gesandten, hierbei handelt es sich doch wohl um Aufwendungen für die gesamte
Gesandtschaft; andererseits vermerkt die runde Summe 1200 Ib., ausdrücklich als Pension für den Grafen
Eberstein deklariert; Rannacher (wie Anm. 18), S. 7, Anm. 23 (nach Werner Maleczek: Die diplomatischen
Beziehungen zwischen Österreich und Frankreich in der Zeit von 1430 bis 1474, Diss., masch., Innsbruck 1964,
S. 321).
Buchwald (wie Anm. 1), S. 48. Die Quelle ist die Urkunde Sigmunds vom 3. April 1475, Tiroler Landesarchiv
Innsbruck (TLA), Urkundenreihe I, Nr. 4716. Hinweis von Clemens Joos, derzeit Marburg.
Bücking, Geschlecht (wie Anm. 1), S. 242 mit Nachweis (TLA, Cod. 118, fol. 37); Noflatscher (wie Anm. 18),
S. 50f.
Joseph Anton Riegger: Analecta academiae Friburgensis ad historiam et iurisprudentiam praecipue ecclesiasti-
cam illustrandam, Ulm 1774, S. 296f.
Schreiber (wie Anm. 9), S. 56 und 59f; Horst Ruth: Statuten und Gefüge der Artistenfakultät im 16.
Jahrhundert, in: 550 Jahre Albert-Ludwigs-Universität (wie Anm. 7), S. 46-66, hier S. 61; Maarten J.F Hoenen:
Philosophie und Theologie im 15. Jahrhundert. Die Universität Freiburg und der Wegestreit, in: ebd., S. 67-91,
hier bes. S. 70.
Axel Metz: Der Stände oberster Herr. Königtum und Landstände im süddeutschen Raum zur Zeit Maximilians I.
(Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 174), Stuttgart
2009, S. 33-100, speziell zu Stürtzel S. 335-338; Baum, Sigmund (wie Anm. 19), S. 443-457 und 483-507;
Noflatscher (wie Anm. 18), S. 39-50.
18
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0018