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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0027
v4Z?6. 5 Schloss Buchheim, bis 1791 Sitz der Ortsherrenfamilie Stürtzel von und zu Buchheim

(Gemeinde March).

in der Landgrafschaft Elsass behalten.65 Seinetwegen wurde der Titel vom Thanner Freihof auf
das Buchheimer Schloss übertragen, das darum in ein landesherrliches Lehen umgewandelt
werden musste; denn der Titel eines landesherrlichen Hofamtes konnte nicht Zubehör eines frei
verkäuflichen Allods sein. Der elsässische Erbschenk hatte den Landesherrn bei seinem ersten
Besuch im Elsass mit drei Fass guten Weins willkommen zu heißen. Diese Pflicht wurde künftig
auch beim ersten Besuch im Breisgau fällig.

Der breisgauische Besitz blieb das Zentrum der stürtzelschen Herrschaft.66 Ihn suchten sie
durch weitere Privilegierungen oder Zuerwerbungen auszubauen.67 Andere Positionen hatten
die Stürtzel der ersten zwei Generationen dagegen nur auf mittlere oder bloß für kurze Zeit innen.

Konrad Stürtzel d. J. bemühte sich 1507 über Zyprian Serntein, ein weiteres Hofamt, das Truchsessenamt, zu erlangen
; TLA, ma XIII/256/V, fol. 16; Mitteilung von Manfred Hollegger, aus den Regesta imperii XIV, Bd. 5.
Statt Buchwald (wie Anm. 1), S. 144-152, und Bücking, Geschlecht (wie Anm. 1), nunmehr die bis 1790 reichende
, den Bestand StadtAF, AI XIV (Fürsten und Herren, Stürtzel von Buchheim) auswertende, gründliche Darstellung
von Steffens (wie Anm. 28), S. 44-58.

RI XIV, n. 842 (1494), n. 945 (1494), n. 1044 (1494) und n. 4859 (1497).

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