Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 11
(PDF, 43 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0013
wendet worden. In den unbevogteten Gütern möchte Mangei ehemaliges Reichsgut und in den
bevogteten Gütern Allodialien der Grafenfamilie erkennen.16 Die Burg Wiesneck indes sei die
ganze Zeit seit der mutmaßlichen Belehnung der Familie durch den Straßburger Bischof, als
Reichslehen bis zu ihrem Aussterben bei den Haigerlochern verblieben. Nach Mangeis Modell
von ihm jedoch nur impliziert, falls er davon ausgehen sollte, dass die Burg nicht vom
Haigerloch-Wiesnecker Grafen in den zwei Jahren zwischen dem Erwerb der Grafschaft durch
den Straßburger Bischof und dem Eindringen Bertolds II. in den Breisgau 1079 erbaut wurde -
wären somit Herzog Bertold I. und dessen ältester Sohn, Markgraf Hermann von Verona (f
1074),17 zuvor als Grafen im Breisgau selbst im Besitz der Burg Wiesneck gewesen. Ferner
erklärt Mangei auch den Grafentitel der Haigerlocher durch die Belehnung der Breisgaugrafschaft
durch den Straßburger Bischof. Deshalb bezeichnet er die Haigerlocher vor der
vermeintlichen Verlegung ihres Herrschaftsmittelpunkts von der Eyach in das Zartener Becken
als „Herren"!18

Die gegen seine These sprechende Nennung der Vesti Wißnegk bi Friburg in einem spätmittelalterlichen
Lehensbuch des Reichsklosters Sankt Gallen möchte Mangei wegdiskutieren:19
Der spätmittelalterliche Anspruch Sankt Gallens auf die Wiesneck sei lediglich auf „ein zwar
noch spät vorhandenes, aber vages Wissen über die hochmittelalterliche Verwaltung der sankt-
gallischen Güter durch die Wiesnecker Herren zurückzufuhren". Demnach könnte „aus der einseitigen
Retrospektive [...] vom Schreiber geschlossen worden sein, auch der Sitz der Vögte
müsse Sankt Gallen gehört haben, ohne dass die Ambivalenz der Wiesnecker Herrschafts-
grundlagen beachtet wurde und dieser Anspruch tatsächlich gerechtfertigt war".20 Bemerkenswerterweise
zeigt Mangei selbst in seinen Ausführungen eingehend, wie gut die Rechte
und Ansprüche Sankt Gallens im Dreisamtal seit dem Frühmittelalter belegt sind.21

In Wirklichkeit beruht Mangeis These einer ,amtsgräflichen' Qualität der Burg Wiesneck
für den Breisgau, die über Karls IV. Ansprüche auf vermeintlich uralte Reichsrechte wieder
schlaglichtartig fassbar werden sollen, auf einer Fehlinterpretation. So gibt bereits die Urkunde
von 1372 zu erkennen, dass Graf Rudolf III. von Hohenberg und seine Vorfahren das
Wiesnecker Lehen „vom böhmischen König, dem böhmischen Königreich und der böhmischen
Krone" verliehen bekommen hatten und nicht vom Reich: die vesten vnnd Burgkh weiseneck
gehabt vnnd besessen habent zu rechtem Lehen, von den durchleuchtigen Fürsten
vnnd herrn Kunigen zu Behem, dem Kunigreich vnnd der Crone desselben Kunigreichs zu
Behem.22 Eine bislang nicht beachtete Urkunde zeigt, wie diese Belehnung im Spätsommer 1290,

16 Mangei (wie Anm. 7), S. 152-156. Die Allodialgüter sollen zu einem Großteil aus entfremdetem Amtsgut abzuleiten
sein, ebd., S. 211.

17 Parlow (wie Anm. 1), Nr. 47; zu Markgraf Hermann vgl. auch Joachim Wollasch: Heremannus ex marchione
monachus, in: Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben. Festschrift für Thomas Zotz zum 65. Geburtstag
, hg. von Andreas Bihrer, Mathias Kälble und Heinz Krieg (Veröffentlichungen der Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B: Forschungen 175), Stuttgart 2009, S. 179-192.

18 Mangei (wie Anm. 7) widerspricht sich jedoch selbst, wenn er einerseits schreibt, die Haigerlocher „Herren" (S.
209) hätten schon vor 1077 ihren Herrschaftsmittelpunkt ins Zartener Becken verlegt (S. 146 und 209f.), aber
andererseits suggeriert, sie hätten ihren Besitz im Breisgau erst nach dem Urteil über die Zähringer und mit der
aktiven Unterstützung des Königs erlangt (S. 159).

19 Stiftsarchiv St. Gallen, Bd. 114, fol. 152r; Werner Vogler: Die Wiesneck - ein mittelalterliches Lehen des
Klosters St. Gallen?, in: Schmid (wie Anm. 12), S. 111-114, mit Abbildung S. 113.

20 Mangei (wie Anm. 7), S. 15lf.

21 Ebd., passim und bes. S. 106f.; vgl. auch Otto P. Clavadetscher: St. Galler Besitz im Breisgau, in: Schmid (wie
Anm. 12), S. 101-109; Thomas Zotz: St. Gallen im Breisgau. Die Beziehungen des Klosters zu einer Fernzone
seiner Herrschaft, in: Alemannisches Jahrbuch 2001/2002, S. 9-22; Thomas Zotz: Herrschaften am Schönberg
im Mittelalter und früher Neuzeit, in: Der Schönberg. Natur- und Kulturgeschichte eines Schwarzwald-Vorberges,
hg. von Helge Körner, Freiburg 2006, S. 269-286, hier S. 274-282.

22 Schmid (wie Anm. 13), Nr. 581 und 615.

11


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0013