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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 32
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0034
Konstituierung der Universität als kirchlich geprägte Institution

Das Vorliegen eines Papstprivilegs war zentrale Voraussetzung für die Einrichtung einer Universität
, da von ihm das Promotionsrecht und die allgemeine Anerkennung der an einer Universität
verliehenen Grade maßgeblich abhingen. In Freiburg wurde mit dem päpstlichen Bittgesuch
also der übliche Weg bei der Stiftung einer Hohen Schule eingeschlagen: Am 20. April
1455 gab Papst Calixt III. seine Einwilligung zur Supplik Albrechts VI., in der er um die päpstliche
Zustimmung für die Gründung einer Universität bittet. Darin begründet er sein Anliegen
passend zum päpstlichen Adressaten mit dem üblichen religiösen Argumentationsmuster: Er
wolle den katholischen Glauben verbreiten und die einfachen Menschen bilden.1 Der Papst versah
das Dokument mit seinem Bewilligungsvermerk und übertrug die Angelegenheit dem
zuständigen Bischof vor Ort, im Fall von Freiburg dem Bischof Heinrich von Konstanz. Als
Diözesanbischof wurde dieser daraufhin eine zentrale Figur in der Entwicklungsgeschichte der
Freiburger Universität und fungierte als Judex und Ortsordinarius. Im April schrieb er die Planung
einer Universitätseinrichtung mit einer dreißigtägigen Einspruchsfrist aus. Aus seiner
Unbedenklichkeitserklärung vom 3. September 1456 geht erstmals hervor, dass der Bischof von
Basel das Amt des Kanzlers übernehmen sollte.2 Üblicherweise war einer päpstlich privilegierten
Universität neben dem Ortsordinarius auch ein Prälat für das Amt des Kanzlers zugeordnet.
Die Nominierung des Basler Bischofs war wegen der Konkurrenzsituation zur fast zeitgleich
eingerichteten Universität Basel jedoch von vornherein spannungsreich.3

Das eigentliche zentrale Dokument und Fundament in der Konstituierung der Universität
stellt der am 21. September 1457 ausgestellte Stiftungsbrief Albrechts VI. dar. Auch dieser steht
ganz in Tradition christlicher Stiftungspraxis und enthält die typischen Motive eines Landesherrn
: Für das Seelenheil seiner Person als auch seiner Nachkommen versucht Albrecht, seine
Schulden gegenüber Gott abzutragen.4 Er verweist auch auf die Pflichten und klassischen
Grundtugenden eines christlichen Fürsten, gute Werke für die Christenheit zu tun und Frömmigkeit
und Mildtätigkeit zu zeigen. Die in der Arenga angestimmten Intentionen der Urkunde
sind also vor allem kirchlich-religiöser Natur. Die Beweggründe, die in ihr verarbeitet sind, sind
ganz übliche, formelhafte Ausdrücke in Stiftungsurkunden und tragen topische Züge.5 Insofern
stellt die Argumentation keinen Sonderfall dar. Vielmehr stehen sie für den kirchlichen Charakter
der Universitäten in ihrer Gesamtheit. Trotz allem ist der fromme Stiftungszweck nicht

1 In der päpstlichen Supplik vom 20.4.1455 heißt es dazu: [...] ut fldes catholica Dilatetur et simplices erudiantur,
in: Hans Gerber: Der Wandel der Rechtsgestalt der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau seit dem
Ende der vorderösterreichischen Zeit. Ein entwicklungsgeschichtlicher Abriß, Urkundenanhang (Bd. 2), Freiburg
o. J. (1957), Dok. Aa, S. 13.

2 Unbedenklichkeitserklärung vom 3.9.1456, in: Gerber (wie Anm. 1), Dok. Ae, S. 19-23, hier S. 22.

3 Dieter Mertens: Von der Supplik zur Eröffnungsfeier. Das Gründungsjahrfunft der Universität Freiburg, in: Von
der hohen Schule zur Universität der Neuzeit, hg. von Dieter Mertens und Heribert Smolinsky (550 Jahre
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 2), Freiburg/München 2007, S. 11-45, hier S. 38. Die Gründung der Basler
Universität erfolgte im November 1459, ihre Eröffnung im April 1460. Der Basler Bischof Johann V. von
Venningen (1458-1478) war sowohl Kanzler der Basler wie auch der Freiburger Universität.

4 Umb des willen uns billich geburt nach undertäniger erkantnuß unser schulden mit demütigem hertzen so groß
wir mögen abzulegen mit solichen wercken [...] damit wir auch [...] in got geheiligeten wolgeuallen, Und der
gantzen kristenheit trost hilffe stand und macht wider die finde unsers glaubens unuberwintlich geberen [...].
Siehe Stiftungsbrief vom 21.9.1457, in: Gerber (wie Anm. 1), Dok. Ah, S. 27-35, hier S. 28.

5 Hugo Ott: Aus der Frühzeit der Freiburger Universität, in: Freiburg in der Neuzeit, hg. von Wolfgang Müller
(Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts 31), Bühl 1972, S. 7-23, hier S. 9. Aus diesem Grund äußert
sich Joachim Köhler eher kritisch über die Auswertung von Arengen in päpstlichen Schreiben. Die formelhaften
Wendungen ließen kaum einen interpretativen Ansatz für individuelle Beweggründe zu. Joachim Köhler: Die
Universität zwischen Landesherr und Bischof. Recht, Anspruch und Praxis an der vorderösterreichischen
Landesuniversität Freiburg (1550-1752), Wiesbaden 1980, S. 39.

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