Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 34
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Finanzierungsmodell, da er sich so kirchlichen Vermögens bediente und keine eigenen Finanzmittel
aufwenden musste.

Vom rechtlichen Standpunkt aus bedeutete die Inkorporation einer Pfarrei deren vollständige
Aufnahme und Einverleibung in den universitären Corpus mit allen dazugehörigen Rechten
und Pflichten. Die Universität als ganze Körperschaft wurde Pfarrherrin und erhielt als solche
die Jurisdiktionsrechte für die Einsetzung des Pfarrvikars und besoldete ihn. Die Universität
konnte nun auf das volle Vermögen und sämtliche Einkünfte der Pfarrei zugreifen, was in der
Regel erhebliche Mehreinnahmen als die Besoldung der Vikare bedeutete und so im Laufe der
Jahrhunderte beachtliche Summen an die Universität flössen. Die Inkorporierung stellte also
eine „volle Eigentumsübertragung von Vermögen und Vermögenswerten Rechten der Pfarrei an
die Universität [und] nicht nur [eine] einfache Nutznießung und faktische Verwaltung"15
dar.

Die Voraussetzung für die endgültige Einverleibung war die Vakanz der Pfarrstelle. Dies war
erst durch Tod oder Verzicht des amtierenden Inhabers auf sein Pfarramt möglich. Um vorzeitig
an frei werdende Pfründen zu gelangen, bezahlte die Universität die Ablösung von Pfründeninhabern
mit Leibrenten und ließ sich auch auf kostspielige Prozesse ein.16 Aber auch
Ansprüche Dritter machten die Schenkung unwirksam.17 Die Universität versuchte, eine generelle
Sicherung beim Bischof und sogar eine kumulative Inkorporation der Dotationen bei der
Kurie zu erreichen, was jedoch nur späten Erfolg hatte: Der Senat beschloss 1471, für die
bischöflichen Inkorporationsurkunden päpstliche Bestätigungen einzuholen. Das allgemeine
Exemtionsprivileg wurde von Papst Sixtus IV. am 8. November 1477 ausgestellt, allerdings
erst 1491 von der Universität ausgelöst.18 So gelangte die Universität Freiburg nach einem
langwierigen, über Jahrzehnte dauernden Prozess in den Besitz der dotierten Patronatspfar-
reien. Mit der Inkorporierung der Pfarrei Ensisheim im Jahre 1499 kann dieser Vorgang als
abgeschlossen gelten.19

Inkorporation des Freiburger Münsters und dessen Rechtsstruktur

Wie bereits erwähnt, war die Freiburger Stadt- und Münsterpfarrei schon im ersten Schenkungskomplex
von 1456 als Dotation vorgesehen. Die Übertragung des Münsters an die
Universität vollzog sich im Jahre 1464, als der letzte vom Hause Österreich eingesetzte Pfarrer,
Sigfried Kugler, gestorben war. Damit war zugleich das Patronat für ihre Filialkirchen und ihren
Komplex an Pfründen eingeschlossen, darunter auch die zur Münsterpfarrei gehörende St.
Nikolauskapelle in der nördlichen Vorstadt Neuburg.20 Erst jetzt erfolgte auch die bischöfliche
Bestätigung durch Bischof Burkhard II. von Konstanz. Das Münster war damit die erste der
Dotationen, die tatsächlich in den Besitz der Universität übergingen. Von Anbeginn spielte das
Münster also eine besondere Rolle für die junge Universität.

15 Ebd., S. 28.

16 Bauer (wie Anm. 14), S. 14f. und 22; Thomas Herzig: Die Rechtsstellung der Universität in der Stadt Freiburg
und ihre wirtschaftliche Ausstattung in der Frühzeit, in: Freiburg im Breisgau. Universität und Stadt, hg. von Hugo
Ott und Hans Schadek (Stadt und Geschichte 3), Freiburg 1982, S. 5-10, hier S. 9.

17 So bei den Pfarreien Rottenburg, Winterthur, Villingen, Ellwangen und Breisach, die allesamt nie in Besitz genommen
werden konnten. Für nähere Hintergründe siehe Bauer (wie Anm. 14), S. 13ff.

18 Päpstliche Bulle, abgedruckt bei Joseph Anton Riegger: Opuscula ad historiam et iurisprudentiam praecipue
ecclesiasticam pertinentia, Freiburg 1773, S. 450-455. Bauer (wie Anm. 14), S. 16f.; Joseph Rest: Beiträge zur
Geschichte der Universität Freiburg i. Br. II. Eine Freiburger Universitätsgesandtschaft nach Rom 1491, in:
Zeitschrift des Freiburger Geschichtsvereins 28 (1912), S. 131-146, hier S. 131.

19 Bauer (wie Anm. 14), S. 12.

20 Ebd., S. 10.

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