Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 36
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0038
Als Pfarrherrin des Münsters war die Universität für seelsorgerische und gottesdienstliche
Aufgaben verantwortlich und bestimmte selbst die Gottesdienstordnung.27 Angesichts der vielen
im Münster tätigen Kleriker war die Gebetszeitenkultur des Freiburger Klerus sehr umfangreich.
Die liturgischen Tagzeiten des Münsters begannen bereits um 4 Uhr morgens und waren bis zum
abendlichen Vesper fest durchstrukturiert.28 Gleich im Jahr 1464 wurden neue Statuten zur
Regulierung der Gottesdienste und Kaplaneien eingeführt, die die Stiftungsaufträge neu organisierten
. Die Anwendung der Statuten blieb dabei nicht unumstritten. So wandten sich die
Kapläne an den Bischof, um gegen das Verbot vorzugehen, weitere Benefizien neben ihren
Kaplaneien anzunehmen, mussten jedoch weiterhin auf die erlangte Vergünstigung verzichten.29
Für das Jahr 1495 wird von einer Verhandlung zwischen dem Pfarrer und der Präsenz berichtet.
Letztere beklagte, der Pfarrer hätte eine eigene Präsenz um sich gebildet, die eigene Jahrzeitstiftungen
annehme. Ein Ausgleich erfolgte wohl erst 1585. Die Stadt wahrte bei solchen Konflikten
immer ihren Einfluss über „Besetzungsrechte [...], aber noch viel mehr in der Einflußnahme
auf die Statuten und Ordnungen und die Aufsicht darüber, ob auch nach ihnen gelebt
wurde"30.

Darüber hinaus beanspruchte die Universität bestimmte Ehrenrechte. „Rektor und Senat
waren in den Gottesdienst voll einbezogen [und] nahmen an der Meßfeier in besonderer Weise
teil, ja es wurde ihnen beim Offertorium incensiert, also die feierliche Weihrauchspende ebenso
zuteil wie den konzelebrierenden Geistlichen."31 Die Rektoren und Regenten betraten das Münster
bei kirchlichen Hochfesten oder wichtigen Feiern unter Erklingen der großen Orgel. Nach
dem feierlichen Einzug mit dem Rektor an der Spitze nahmen sie zu beiden Seiten in den
Chorstühlen ihren Platz ein. Selbst die städtischen Repräsentanten durften lediglich ihre Plätze
im nördlichen Seitenschiff einnehmen, bis sie 1806 in die Chorstühle vorrückten. So forderte die
Universität eine deutlich exponierte Rolle in der religiösen Praxis des Münsters ein. Sie demonstrierte
aktiv ihre Verbindung zum Münster nach außen und hob bei vielen Gelegenheiten sehr
deutlich ihre Position als Inhaberin der Münsterpfarrei hervor.32

Hinsichtlich der Abhaltung der Vorlesungen lässt sich ergänzen, dass das anfängliche
Fehlen von eigenen Universitätsgebäuden zu einer engen Zusammenarbeit mit kirchlichen
Einrichtungen geführt hat. Bis zum Erwerb des ersten Universitätsgebäudes, des heutigen
Neuen Rathauses, im Jahre 1577 wurde der Lehrbetrieb u.a. in städtischen Klöstern abgehalten
. Die Theologische Fakultät beispielsweise war zunächst im Franziskanerkloster (am heutigen
Rathausplatz) untergebracht.33 Abgesehen von den Erstvorlesungen 1460, von denen
weiter unten noch die Rede sein wird, finden sich keine Hinweise darauf, dass auch im
Münster Vorlesungen abgehalten wurden. Offenbar blieb es für festliche und repräsentative
Zwecke vorbehalten. Das Interesse an Ansehen und Selbstdarstellung scheint hier einen vordringlichen
Stellenwert eingenommen zu haben.

~7 Hugo Ott: „Die Weisheit hat sich ihr Haus gebaut" (Spr 9,1). Impressionen zur Geschichte der Universität
Freiburg, Freiburg/Berlin/Wien 2007, S. 47.

28 Ebd., S. 50.

29 Müller (wie Anm. 21), S. 159.

30 Ebd.

31 Ott (wie Anm. 27), S. 50.

32 Ebd., S. 47-54; Allgeier (wie Anm. 23), S. 12.

33 Dessen Lage, in der Nähe von zahlreichen Bursen in der Franziskanerstraße, begünstigte aus rein stadttopogra-
fischen Gründen die Kooperation zwischen Franziskanerorden und Universität. Im Laufe des 16. Jahrhunderts
verlagerte sich der Schwerpunkt der Vorlesungen auf das Dominikanerkloster. Siehe Johannes Joseph Bauer:
Zur Frühgeschichte der theologischen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. (1460-1620) (Beiträge zur Freiburger
Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 14), Freiburg 1957, S. 39.

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