Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 42
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Diese Vorgänge gleichen stark einer symbolträchtigen Selbstinszenierung. Frank Rexroth hat
sich eingehend mit der Frage beschäftigt, welche Botschaft diese Feiern übermitteln und welche
Wirkung sie erzielen sollten. Durch die Kopplung von Feierzeremoniell und liturgischen Mitteln
an die Lehrbetriebseröffnung wurde deren religiöse Komponente eindeutig herausgestrichen
. Die Inbetriebnahme wurde andererseits sehr wohl auch als Sache der Stadt gesehen und
sollte sich vor den Augen der Bürger ereignen.61 Die Freiburger Bürger sahen die Universität im
städtischen Alltag etabliert, durch die religiösen Handlungen aber auch klar von ihnen abgeschieden
, wozu auch die klerikale Tracht der Magister und Doktoren beitrug.

Wechselbeziehungen mit der Stadt Freiburg in wirtschaftlichen Belangen

Die finanzielle Starthilfe war für die Stadt Rechtfertigung genug, Einfluss auf die Belange der
Universität nehmen zu wollen und einen Anspruch auf Mitverwaltung, Mitsprache bei Stellenbesetzungen
und eine Oberaufsicht über den Lehrbetrieb zu erheben.62 Hinzu kam die bereits
geschilderte verzögerte Inkorporierung der Pfarreien. So war die Universität für ihr Überleben
auch in den folgenden Jahren auf finanzielle Unterstützung der Stadt angewiesen.63 „[Die Stadt]
hat das pflichtmäßig und wir dürfen auch sagen, solange die Streitigkeiten ausblieben, bereitwillig
getan."64 In Bezug auf das Münster stellt Heinrich Finke pointiert fest, dass die „ganz ein-
zigartigefn] charakteristisch Freiburger Differenzen zwischen Stadt und Universität [...] aus der
Stellung der beiden zum Münster [erwuchsen]"65. So kam es immer wieder zu erheblichen
Auseinandersetzungen über die jeweiligen Rechte am und im Münster.66 Bei Unstimmigkeiten
zwischen beiden Parteien wurden die Verhandlungen auf neutralem Boden geführt. Dazu diente
die Konventsstube der Franziskaner.67

Interessant ist das weiterführende Verhältnis der Universität zur städtischen Finanzpolitik.
Die Stadt als Trägerin des Münsterbaus beanspruchte ein großes Mitspracherecht in der finanziellen
Verwaltung des Münsters. Die Universität musste dem Stadtrat Rechenschaft über die
Buchhaltung ihrer Einnahmen am Münster ablegen und Einsicht in ihre Verwaltung gewähren.68
Als Vorwürfe gegen die Universität wegen einer schlechten Finanzverwaltung und einer Verschleuderung
überlassener Güter erhoben wurden, wies sie diese in einer Denkschrift mit einer
ausführlichen Offenlegung der Ein- und Ausgaben im Jahre 1524 strikt zurück.69 Sie hatte sogar
für den Gebrauch des Chorgestühls jährlich zehn Schillinge zu zahlen, bis sich die vier Fakultäten
Anfang des 16. Jahrhunderts auf ihre Kosten ein eigenes Gestühl kauften und die Universität
von der Zahlungsverpflichtung frei wurde.70 Ohne Erlaubnis des Stadtrates durfte die Universität
auch keinen Schmuck und kein Wappen im Münster anbringen lassen.71 Aus dieser weitgehen

61 Ebd., S. 30; Mertens (wie Anm. 3), S. 28.

62 Köhler (wie Anm. 5), S. 64; Ott (wie Anm. 5), S. 15ff. 1463 wurde z.B. ein Dreimännerausschuss gebildet, der
sich aus drei städtischen Vertretern zusammensetzte und eine Oberaufsicht über die Universität ausüben sollte.
Kurz darauf wurde er wieder zurückgezogen. 1472 kam er erneut ins Gespräch, wobei diesmal die Stadt ihn als
„Kontrollinstanz kraft Mandats der Landesherrschaft" deklarierte. Vgl. ebd.

63 Neben mehreren Darlehen erhielt die Universität 1474 von der Stadt die Zusage, vier Priesterpfründen städtischen
Patronats für die Versorgung aus dem Amt ausscheidender Dozenten zu reservieren. Ediert bei Bauer (wie
Anm. 14), Nr. 5, S. 48; siehe auch Ott (wie Anm. 5), S. 19.

64 Finke (wie Anm. 26), S. 9.

65 Ebd., S. 16.

66 Ott (wie Anm. 27), S. 54.

67 Finke (wie Anm. 26), S. 12.

68 Ernst Pfister: Die finanziellen Verhältnisse der Universität Freiburg. Von der Zeit ihrer Gründung bis zur Mitte
des 19. Jahrhunderts, Freiburg 1889, S. 5.

69 Ebd., S. 16ff.

70 Rest (wie Anm. 42), S. 120.

71 Finke (wie Anm. 26), S. 16.

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