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hatte,"110 erging die Ausstellung des Revers 1536. Das Basler Domkapitel erhielt nun die offizielle
Erlaubnis, seine Gottesdienste im Münster, in St. Nikolaus oder in einer anderen Kirche
Freiburgs abzuhalten. Diese Genehmigung war auf vier Jahre befristet. Zugleich einigte man
sich auf eine gemeinsame Ordnung über den liturgischen Dienst, in der die Abhaltung von
Gottesdiensten in seinen gemeinsamen und getrennten liturgischen Elementen zwischen
Domherren und Universität klar geregelt wurde.111
Trotz dieser anfänglichen Probleme besserte sich das Verhältnis zwischen beiden Institutionen
, was sicherlich durch die besondere Verbindung zum Basler Bischof unterstützt wurde.
In den folgenden Jahren pflegten die Basler Domherren und die Theologen im Pfarrdienst der
Freiburger Münsterpfarrei ein gutes Einvernehmen und einen kooperativen Umgang. Bald stellten
sich auch hier personelle Verschränkungen ein. Angehörige des Domkapitels waren Mitglieder
der Universität, hatten Lehrstühle inne und wurden zu Dekanen und Rektoren gewählt
oder als Pfarrvikar eingesetzt.112 Zu gegebenen Anlässen, wie zum Beispiel Doktorpromotionen,
lud man sich gegenseitig zu Gastmählern ein und einzelne Domherren engagierten sich privat in
Studienstiftungen an der Universität und übernahmen Patenschaften.113 Die Anwesenheit der
Basler Domherren brachte somit eine wertvolle Belebung der geistigen Kultur der Stadt. Sie
fungierten in der nachreformatorischen Zeit auch als Kommissare ihres Basler Bischofs in universitären
Belangen.114 Trotz allem wurde die Anwesenheit eines Stifts vor Ort, ein zusätzliches
Rechtssubjekt am Münster, weiterhin mit Skepsis betrachtet. Die Universität hatte mittlerweile
ein beachtliches korporatives Selbstverständnis entwickelt, wodurch sie sich einem Kol-
legiatstift ähnlich, „[...] ja sogar als optimierte Form eines Kollegiatstifts betrachtete"115. Daher
fühlte sie sich den überaus stolz auftretenden Basler Domherren als durchaus ebenbürtig, wuss-
te aber letztlich deren Anwesenheit vor Ort auch für ihre eigenen Belange vorteilhaft zu nutzen.
Fazit
Resümierend bleibt festzuhalten, dass Religiosität im Mittelalter ein selbstverständlicher und
tief verwurzelter Bestandteil im geistigen Leben der städtischen Kultur war. Die Ausführungen
haben eindeutig gezeigt, wie umfangreich und vielschichtig die Wechselwirkungen zwischen
Kirche und Universität im betrachteten Zeitraum waren. Die Bedeutung der Kirche für die
Universität manifestierte sich vornehmlich in der faktischen Abhängigkeit in Sachen der
Aufsicht, der Jurisdiktion und des wirtschaftlichen Unterhalts. Darüber hinaus verdeutlichten
die Ergebnisse, dass Münster und Universität eng miteinander verwoben waren. Ihre Beziehung
lässt sich folglich als tiefgehend und symbiotisch charakterisieren, was eine starke Wirkung
auf das Verhältnis zur Stadt entfaltet hat.
Im Gründungsakt der Universität und ihren Stiftungsdokumenten konstituierte sich die künftige
kirchliche Bindung in Form ihres klerikalen Charakters innerhalb der Stadt, der inkorporierten
Patronatspfarreien und der Verbindung zu den Bischöfen von Konstanz und Basel als Aufsichtsorgane
. Insofern war die kirchliche Rückbindung konzeptuell sehr hoch. Diese wurde allerdings
Eisele (wie Anm. 22), S. 208.
111UAF, A42/242 und A42/245.
112Gemmert (wie Anm. 108), S. 125; Friedrich Schaub: Die vorderösterreichische Universität Freiburg, in:
Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde, hg. von Friedrich Metz, Freiburg 42000, S. 155-163, hier S.
159. Zwischen 1529 und 1628 gelangte nahezu die Hälfte der 13 Amtsträger in den Besitz eines Basler
Doktorkanonikats, Eisele (wie Anm. 22), S. 237.
113Eisele (wie Anm. 22), S. 218ff.; Schaub (wie Anm. 112), S. 159.
114Gemmert (wie Anm. 108), S. 125; Köhler (wie Anm. 5), S. 19.
115 Speck (wie Anm. 88), S. 140.
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