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Das oder ein Original verblieb in Freiburg, wo es im Archiv der Stadt bis heute aufbewahrt wird
(Abb. 4).57 Eben dort lagert auch die Freiburger Bundesordnung (Abb. I).58
Vergleicht man das Schriftbild beider Handschriften (Duktus und einzelne Buchstaben),
ergibt sich unzweifelhaft, dass beide Texte (Beitrittsvertrag und Freiburger Bundesordnung)
von derselben Hand geschrieben wurden und zwar von einem in Diensten der Stadt Freiburg
stehenden Schreiber. Zudem wurden beide Texte auf Papier mit demselben Ochsenkopf-
Wasserzeichen geschrieben einem Papier, das von der Stadt Freiburg 1525 verwendet wurde
.59 Aus alledem lässt sich nur eine Schlussfolgerung ziehen. Die Freiburger Handschrift der
Bundesordnung wurde vom selben Schreiber und auf gleichem Papier - zusammen mit dem
Beitrittsvertrag angefertigt. Sie ist die Abschrift eines Textes, den die Bauernhaufen der Stadt
Freiburg vorgelegt hatten. Das aber heißt nach allem, was wir über das Verhältnis von Beitrittsvertrag
und Bundesordnung wissen, auch: In der Freiburger Handschrift der Bundesordnung
haben wir jenes Exemplar vor uns, das dem Vertrag vom 24. Mai als konstitutiver Bestandteil
beigelegt wurde.60
6. Der Bauernkrieg des Jahres 1525 im Schwarzwald und am Oberrhein
Die Untersuchungen zu zwei herausragenden Schriftstücken aus dem Bauernkrieg im Schwarzwald
und im Breisgau haben zu folgendem Ergebnis geführt. Die Idee einer „Christlichen
Vereinigung und Bruderschaft" des Gemeinen Mannes in Stadt und Land war für die Führer des
Schwarzwälder Haufens der Angelpunkt ihres Denkens und Handelns. Die „Christliche Vereinigung
" war das Mittel und der Weg, möglichst ohne Blutvergießen die Welt nach dem
Maßstab des Göttlichen Rechts, der Göttlichen Gerechtigkeit neu einzurichten. Durch ihre flächendeckende
Größe sollte sie die widerstrebenden Herren zwingen, sich gleichfalls der kommenden
allgemeinen „Reformation" zu unterwerfen.61 Das Grundgesetz der „Christlichen Vereinigung
" war die Bundesordnung in der Freiburger (Lang-)Fassung. Auf sie verwies der Schwarz-
Zu einem zweiten Exemplar des Beitrittsvertrags im StadtAF s. o. S. 65 Anm. 47.
Gemeint ist hier wie stets das vollständige Exemplar. Vgl. o. S. 58 Anm. 17.
Zu großem Dank verpflichtet bin ich erneut Dr. Hans Schadek, der mir beim Vergleich der Handschriften bereitwillig
seinen sachkundigen Rat gewährte. Dr. Schadek hat das Schriftbild des Beitrittsvertrags und der Bundesordnung
mit Freiburger Schriftproben aus der Zeit um 1525 verglichen, welche einem bestimmten Schreiber zugeordnet
werden können. Schreiber des Beitrittsvertrags und der Freiburger Bundesordnung dürfte demnach der
Freiburger Gerichtsschreiber Nikolaus Königsecker gewesen sein. Hinzu kommt eine weitere Beobachtung. Der
Entwurf eines Schreibens der Stadt Freiburg an die aufständischen Bauern des Markgräflerlandes vom 6. Mai
1525 (StadtAF, Cl Militaria 101, fol. 88r-89r) zeigt dieselbe Handschrift wie der Beitrittsvertrag und die
Freiburger Bundesordnung. Neben dem Gesamtbild der Schrift sei insbesondere verwiesen auf die auffallende
Schreibweise des „L" (in Landschaft, Landfrieden oder Landesfürst) sowie des „m" (in Malefiz, Georius Müller,
Markgraf oder Markgrafschaft) in den drei Handschriften. Damit steht auf jeden Fall fest, dass der Beitrittsvertrag
und die Freiburger Bundesordnung von einem in Diensten der Stadt Freiburg stehenden Schreiber geschrieben
wurden. Beim Wasserzeichen handelt es sich um „Ochsenkopf mit einkonturiger Stange mit Kreuz, ohne
Augen" (Gerhard Piccard). Papier mit diesem Wasserzeichen verwendete die Stadt Freiburg etwa bei der
Auflistung der Maßnahmen zur Sicherung der Stadt gegen einen Überfall der Bauern von Anfang Mai, StadtAF,
Cl Militaria 101, fol. 79r-80r, oder beim Entwurf eines Schreibens der Stadt an die Hauptleute und Gemeinden
des Markgräflerlandes vom 6. Mai 1525, siehe oben in dieser Anmerkung. Die Texte auch in Schreiber (wie
Anm. 17), Nr. 208 und 213 (S. 77-79 und 83f.).
Auf Grund der unterschiedlichen Daten hat Heinrich Schreiber die Freiburger Bundesordnung (Datum: 6. März)
und den Beitrittsvertrag (Datum: 24. Mai) in seiner chronologisch angeordneten Aktensammlung (s. o. S. 58 Anm.
17) an unterschiedlichen Stellen abgedruckt; die Zusammengehörigkeit beider Dokumente, sichtbar schon im
Schriftbild, ging damit verloren.
Von der kommenden „Reformation" sprachen die Bauern in einem Schreiben an Freiburg vom 29. Mai: bis daß
ein Reformation von denen, so es beschehen soll, filrgenomen werdt. Schreiber (wie Anm. 17), Nr. 285, S. 155f.,
hier S. 155.
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