Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 114
(PDF, 43 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0116
te, zum einen wegen der Überfullung des Gefängnisses, zum andern weil der Gefangene fest bei
seiner Beteuerung blieb, er habe nicht schaden, sondern nur den Meier erschrecken wollen. [...]
Mehrere Leute haben ihn im Gefängnis häufig sagen hören, dass er nach erlangter Freiheit wieder
Feuer legen wolle" (1.6.1754).

Die Fortsetzung dieser Brandstiftergeschichte spielt einige Wochen später im Spittelhof:
„Morgens vor drei Uhr begann unser Gut Spitelhof [sie!] zu brennen und brannte noch vor vier
Uhr vollständig nieder. Wie es scheint, war das Feuer an mehreren Stellen im Strohdach gelegt
worden, was leicht möglich war, da das obere Tor, durch welches nach dem im Schwarzwald
üblichen Brauch das Heu und Getreide eingefahren zu werden pflegt, die ganze Nacht über
offenstand, um die dort unter dem Dach gelagerten Pflanzen, Ginster genannt, zu trocknen.
Diese pflegen von manchen Leuten gesammelt und nach Basel gefahren zu werden; sie sind
nämlich notwendig, um Seidenstoffe mit bunter Farbe zu färben. Zusammen mit diesem Gutshof
ist auch das gesamte Vieh des Klosters vom Feuer vernichtet, zusammen mit drei weiteren
Kühen, von denen eine dem Herrn Amtmann gehörte, die zweite dem Meier und die dritte dem
Wagner, der dort wohnt. Ohne jeden Zweifel wären auch alle Menschen in diesem derart rasenden
Brand zugrunde gegangen, wenn nicht einige arme Leute auf dem Gelände des Hofes übernachtet
hätten, unter denen ein Mädchen war, welches durch das herabstürzende Feuer und
den Rauch aufgeschreckt - geschwind aufstand und mit seinem großen Geschrei den Meier und
die übrigen Hausbewohner aufweckte. Diese, da sie schon nicht mehr zu den Türen hinausgehen
konnten, sprangen halbangekleidet durch die Fenster und retteten - bei Verlust ihrer ganzen
Habe - nur das nackte Leben. Was die Ursache dieses Brandes gewesen ist, der das Kloster
innerhalb einer Stunde viele tausend Gulden kostete, weiß nur GOTT, dessen Name gelobt sei!
Indessen ist der Verdacht nicht unbegründet, dass jener französische Brandstifter, von welchem
oben [...] die Rede war, der Urheber dieses Feuers war. Einige Leute nämlich, welche zum
Löschen des Brandes durch das dem Gut nächstgelegene Wäldchen herbeiliefen, sahen aus diesem
einen fremden Mann flüchten, der seinen Stock aus Wacholderholz dort an einen Baum
gelehnt zurückließ. Oder soll man einem Menschen, der sich nicht einmal im Gefängnis scheute
, so oft mit Brandstiftung zu drohen, etwa nicht zutrauen, dass er das Feuer gelegt hat?"
(29.7.1754, Abb. 2).

Nebenbei erfahrt man in diesem Text auch etwas über eine Einnahmequelle der Bauern von
St. Peter, die sich durch den Verkauf von Färberginster nach Basel einen Zusatzverdienst verschaffen
konnten. ,Genista tinetoria' = Färberginster, Gilbkraut wurde früher zum Gelbfärben
und arzneilich benutzt.13

Beim Spittelhof sieht man dann, wie in St. Peter beim Wiederaufbau eines abgebrannten
Hauses die freiwillige Nachbarschaftshilfe durch Holzspenden praktiziert wurde, die sogenannte
,Brandsteuer'14: „Gestern haben die Bauern von St. Märgen und andere kostenlos Holz für das
Gebäude des Spittelhofs angefahren, unter anderem waren auch ein Wagen und Pferde des Herrn
Abtes [von St. Märgen] dabei. Allen wurden im Gutshof Knödel, Fleischstücke, Gemüse mit
Brot und Wein im Überfluss vorgesetzt, wie zuvor schon einigemale anderen, sowohl Untertanen
wie Auswärtigen. Unsere Untertanen sind nicht verpflichtet, sich für Arbeiten beim Errichten
von Gutshöfen, die zum Kloster gehören, zur Verfügung zu stellen; daher müssen sie
gebeten werden, was ich auch getan habe. Aber diese waren damit noch nicht zufriedengestellt
und erbaten von mir überdies eine schriftliche verbindliche Erklärung, dass sie zu diesen
Arbeiten nicht verpflichtet sind; ich habe ihnen diese auch versprochen" (28.5.1755). Besonders
aufschlussreich für das Verhältnis zwischen Untertanen und Kloster ist hier das tiefe Misstrauen
der Bauern, denen die mündliche Zusicherung des Abtes nicht genügte; sie wollten es schwarz

13 Meyers Konversations-Lexikon, 7. Bd., Leipzig und Wien 51894, S. 316.

14 Weber, Höfechronik (wie Anm. 2), Bd. 1, S. 356.

114


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0116