Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 155
(PDF, 43 MB)
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Abb. 4

Der Grabstein von Prof. Finke mit dem Relief der Geschichtsmuse
Klio und dem eingemeißelten Konstantinischen
Kreuz (Foto: Marco Leonardi 2011).

Finke-Straße und die in den Bibliotheken der Stadt, der Universität und der Erzdiözese
vorhandenen Veröffentlichungen sind die letzten öffentlichen Zeugen einer ansonsten aus dem
kollektiven Gedächtnis verschwundenen Persönlichkeit, die Freiburg liebte und der Breisgaumetropole
durch ihre internationale Anerkennung zu großem Ansehen verhalf.

hörigen lebten, musste die Unterbringung des Grabmals geklärt werden. Der Präsident der Görres-Gesellschaft,
Prof. Paul Mikat, wusste, dass auf unserem Anwesen in Merzhausen ein geeigneter Platz besteht. Denn er war bei
der Generalversammlung der Görres-Gesellschaft 1991 in Freiburg zu Besuch bei uns in Merzhausen. Meine
Frau war einverstanden, dass Finkes Grabstein in unserem Garten aufgenommen wurde. So geschehen 1995.
Seitdem erfreut die im antikisierenden Stil gearbeitete Klio, Muse der Geschichte, viele Menschen, die an der
Straße an unserem Haus vorbeigehen.

Nach freundlicher Auskunft von Ulrich P. Ecker, Stadtarchiv Freiburg, erfolgte die Benennung mit Beschluss des
Gemeinderats am 5. Oktober 1989 zugleich mit anderen Straßenbenennungen im Neubaugebiet „Häge". Diese
Benennung kam im zweiten Anlauf zustande. Bereits am 19. November 1988 waren die neuen Straßennamen im
Gebiet „Häge" erstmals festgelegt worden. Dieser Beschluss wurde aber aufgrund eines Einspruchs des Bürgervereins
St. Georgen, der mit mehreren Namen wegen mangelndem Lokalbezug nicht einverstanden war, wieder
annulliert. Unzweifelhaft war jedoch von Anfang an gewesen, dass eine der Straßen nach Heinrich Finke benannt
werden sollte. Der Name „Heinrich Finke" stand auf Vorschlag des Germanisten Prof. Dr. Ernst Ochs bereits seit
1956 auf der sogenannten „Vormerkliste für künftige Straßennamen". Zu den zitierten Vorgängen um die Straßenbenennung
siehe StadtAF, D.StA. XV, 14 und 16.

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