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oder als böse[r] mutwillige[r] handel[...] bezeichnet. Ab dem 4. Mai sprachen die elsässischen
Obrigkeiten jedoch durchgängig vom bösen Handel des buntschuchs oder vom mutwilligen
fiirnemen[...] und conspiratz [Verschwörung, Konspiration] des bundschuchs.10 Möglicherweise
hatten die Verschwörer die Obrigkeiten selbst auf diesen Begriff gestoßen. Klaus Ziegler
und Hans Ulman hatten am 11. und am 20. April unabhängig voneinander ausgesagt, sie hätten
einen buntschuch bzw. ein paner mit einem puntschuch aufwerfen wollen.11 Jetzt hatten
die elsässischen Obrigkeiten - sicher in Erinnerung an die älteren Vorfälle - einen Namen
gefunden, mit dem sie das ubel[...] furnemen[...] in ihrem Land bezeichnen und einordnen
konnten. Zugleich beschrieben sie den Bundschuh als Verschwörung gegen die geltende Ordnung
in Kirche und Reich: als geschwornen bunt wider die heilige christliche kirch, der selben
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ordenung, darzu wider alt löblich harkommen des heiligen Richs tutscher nation.
1502 waren es wieder die elsässischen Obrigkeiten, die eine Verschwörung rechts des
Rheins, im bischöflich-speyerischen Untergrombach als Bundschuh bezeichneten und diese
damit in eine Reihe mit den Vorgängen um Schlettstadt 1493 stellten.13 Die auf einem „Tag"
zu Schlettstadt versammelten Vertreter von Fürsten, Herren und Städten erbaten am 29. April
1502 von Kaiser Maximilian rat und hilf in ihrem Kampf gegen den Bundschuh. Dieser sei, so
schrieben sie mit großem rhetorischen Aufwand, ein ungepurlich furnemen zu verruckung der
oberkeit, göttlicher und keißerlichen rechten, wider alle erberkeit, zu verdilkung der fursten,
herrschaft, adels, priesterschaft und geordneten regimenten, dem heiligen Rieh verwandt,
durch den bursman für gefaßt.u Der Kaiser erfüllte die an ihn gerichtete Bitte Ende Mai mit
einem Mandat, das öffentlich bekannt gemacht werden sollte.15
Zuerst wurde, versehen mit kaiserlicher Autorität, das Wesen des newen puntschuchs amtlich
festgestellt:
Träger des Bundschuhs sind „grobe", arbeitsscheue, leichtfertige und ehrlose Personen.
Sie betreiben ihr Vorhaben in „Heimlichkeit", als Verschwörung und conspiracion.
Ihre Absichten richten sich wider die obristen hewbter, alle oberkeit, geistlicheit,
cristenlich Ordnung (das recht und denfriden offenbarlich zaigent); ihr Ziel ist es, sich
irer undertenigkeit fri zu machen.
Wo man solchem Tun nicht mit Entschiedenheit und aller Strenge entgegentrete, drohe
das usdilgen alles frides, aller Ordnung, zuerstörung gemeins nutz und der geistlicheit,
aller göttlichen, menschlichen, geistlichen und weltlichen rechten, aller oberkeit, re-
giment, der fursten, adels, stette und ander erwachsen, gericht, recht und alle Ordnung.
Anhänger und Helfer des Bundschuhs sollen als verretter irs vatterlands, irer hern und ober-
hut, des gemeinen nutz und frides im Rieh und als trewlos und meineidig vor Gericht gestellt
werden. Wie die gefangenen oder übergelaufenen Bundschuher zu behandeln sind, wurde in
9 Etwa Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 5 (Nr. 3), 7 (Nr. 5), 18 (Nr. 12) und 19-21 (Nr. 13-15).
10 Ebd., S. 25-27 (Nr. 20-22), und noch Anfang September, ebd., S. 76 (Nr. 49).
11 Ebd., S. 14-16 (Nr. 10), hier S. 15, und S. 22-25 (Nr. 18), hier S. 23. - Zweifelhaft ist eine Stelle in einem
Schreiben vom 4. April 1493, ebd., S. 8 (Nr. 6), dazu Anm. 2: buntschuch - bunthnuwen.
Ebd., S. 19f. (Nr. 13): Statthalter und Räte des Bischofs von Straßburg an die Stadt Straßburg. Auch ebd.,
S. 35 (Nr. 31): wolten underston hinzulegen und abe zu stellen keiserlich und geistliche recht oder gebru-
che des rechten.
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Schon am 15. April 1502 schrieb der Bischof von Straßburg: Uns hat glaublichen angelangt, wie der
buntschuch (vor jaren [d.h. 1493] under äugen gewesen) noch zur zit nit herloschen, sonder abermals etliche
des gemeinen volks in Werbung standen mit verbuntnus der eiden und allgereit ein große summ sich
vereint. Ebd., S. 98 (Nr. 4); s. auch ebd., S. 98 (Nr. 5).
14 Ebd., S. 104f. (Nr. 12). Vgl. o. S. 42 Anm. 7.
15 Ebd., S. 109-113 (Nr. 21), hier vor allem S. 109-111.
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