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Philipp bzw. dessen Beamte noch nicht (das taten sie erstmals am 10. Oktober) , wohl aber
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von der geselschaft [...], so den adel und erbarkeit zu vertilken vermeinen.
In der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober führte Freiburg in den umliegenden Orten eine Raz-
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zia durch. Das Ergebnis war freilich bescheiden. Die führenden Bundschuher hatten sich
durch Flucht in Sicherheit gebracht; nur vier bislang unbekannte Personen, die durch ihr Verhalten
auffällig geworden seien, waren vorsorglich inhaftiert worden.25 Fahndungserfolge
konnten Markgraf Philipp und die Stadt Freiburg jedoch tags darauf verbuchen. Den markgräflich
-badischen Häschern war Matern Wynman aus Mengen in die Hände gefallen; Freiburg
ergriff Hans Enderlin, Altvogt zu Lehen. Frühmorgens am 11. Oktober bemächtigte sich Kaspar
von Blumeneck, ermutigt und gedrängt durch Freiburg, des Marx Studiin, der sich in die
Munzinger Pfarrkirche geflüchtet hatte.
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Mitte Oktober verfasste Freiburg einen ersten Bericht über den puntschuch im Prißgow.
Auf welcher Grundlage diese „Freibur|er Aufzeichnung" erstellt wurde, bleibt unklar; es heißt
nur: us bekantnus etlicher gefangner. Doch ist diese Frage im vorliegenden Zusammenhang
auch zweitrangig. Wichtiger ist hier, welches Bild die Stadt Freiburg vom Bundschuh entwickelte
und in Umlauf brachte:
Gleich in den ersten Zeilen wird der Bundschuh als das Werk eines moralisch minderwertigen
Menschen, des Joß Fritz, deklassiert: Die boshaftige gesellschaft ist entstanden
us boshaftigem furnämen eines unentlich boshaftige[n\ man[es]. Er und seine Anhänger
waren getrieben vom Wunsch, nach eigenem Gefallen wider der erberkeit zu handeln.
Die sodann aufgelisteten dreizehn Programmpunkte des Bundschuhs sind der Beleg für
die eingangs getroffene Feststellung. Dies gilt insbesondere für den ersten Artikel: Zum
ersten [sei es das Ziel der Bundschuher gewesen,] dheinen herren zu haben dann allein
bapst, keiser und vorab Gott - womit sie nichts weniger als das Ende der Herrschaft
von Fürsten, Adligen und städtischen Magistraten, kurz: den Umsturz der politischen
Ordnung, betrieben. Und im neunten Artikel heißt es: Und war irs gefallens und willens
hett wollen laben, dem wolten si das sin gelassen; wer sich aber dawider gesetzt hett,
den wolten si zu tod geslagen haben.
Ausführlich geht die „Aufzeichnung" darauf ein, wie Joß Fritz einen Maler in Heilbronn
mit solcher betrogenheit darzu bewegt habe, ein Fähnlein mit einem Bundschuh zu bemalen
.
Ebd., S. 137 (Nr. 10): von dernuwen geselschaft des buntschuchs.
Diese Formulierung machte sich Freiburg zu eigen, als es am 8. Oktober an Villingen schrieb, es hätten
sich etlich lichtvertig lewt in diesen landen [...] zusamen verpflicht, in meinung, das si einen puntschuech
ufwerfen und den adel und die erberkeit vertilgen und belaidigen wollen; ebd., S. 136 (Nr. 8).
Ebd., S. 136 (Nr. 8) und 139 (Nr. 14).
Es handelte sich um den Wirt Langhans Schweyger von Lehen, den Nachtwächter (nachthirt) Heinrich
Spies (Rotheinz) von Freiburg, Martin Tuffel von Adelhausen und Jorg Meyger von Lehen. Gegen Urfehde
wurden sie im November 1513 wieder aus der Haft entlassen. S. ebd., S. 152 (Nr. 32), 162 (Nr. 45),
172f. (Nr. 58) und 201 (Nr. 76).
Matern Wynman: ebd., S. 133f. (Nr. 5), 137 (Nr. 10) und 138f. (Nr. 14); Hans Enderlin: S. 134 (Nr. 5) und
139 (Nr. 14); Marx Studiin: S. 136 (Nr. 9), 138 (Nr. 12), S. 139f. (Nr. 14), 140f. (Nr. 15) und 146 (Nr. 22).
Ebd., S. 144-146 (Nr. 21); dazu S. 143f. (Nr. 20).
Freiburg lag mit Sicherheit der Bericht über die Aussagen des Michel Hanser vor. Was die markgräflich-
badischen Behörden von Matern Wynman hatten erfahren können, war Freiburg ebenfalls mitgeteilt worden
; doch ist das einem Brief vom 10. Oktober ingelegte[...] Verzeichnis (ebd., S. 137 [Nr. 10], auch S. 138
[Nr. 14]) nicht mehr vorhanden. Von Hans Enderlin, dem Altvogt zu Lehen, heißt es noch am 18. Oktober,
er wolle schlechtlich nichts bekennen; ebd., S. 152 (Nr. 32). Auch von Marx Studiin, der in Freiburg gefangen
gehalten wurde (ebd., S. 152 [Nr. 31] ), liegt das „Bekenntnis" nicht mehr vor.
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