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Abschließend betont Freiburg die Heimlichkeit, mit der der Bundschuh betrieben worden
sei. So könne man nicht wissen, [w]ie vil in diser gesellschaft sien oder wie verr di-
ser punt riehen soll. Nur so viel sei sicher, das vil lut darin verwickelt sient.
Einen zweiten Bericht erstellte die Stadt Freiburg wohl Mitte November 1513; es handelt
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sich um die sogenannte „Freiburger Abhandlung". Im Aufbau und Inhalt folgt sie der „Aufzeichnung
" von Mitte Oktober, nur ist die Rhetorik nochmals ins Negative gesteigert:
Joß Fritz ist nicht nur ein verruchter erloser man, er handelt us argem insprechen des
tuffels (anders kan's niemants achten). Seine Anhänger sind arbeitsscheuepurslewt, die
ihre Güter mit Schulden beladen haben, um sich ein gutes Leben zu machen. Jetzt hoffen
sie, von stund an selig und rieh zu werden.
Die Ziele des Bundschuhs werden in fünf Artikeln benannt. Der erste lautet auch jetzt:
das si dhein hern dan bapst und heiser haben wollten (in der „Aufzeichnung" von Mitte
Oktober hieß es noch „Papst, Kaiser und vorab Gott"). Und wieder, aber kürzer und
schärfer formuliert, folgt die Drohung der Bundschuher: welcher irem furnemen nit volg
thu, den wolten si zu tod slagen.
Wieder wird auf die Heimlichkeit verwiesen, mit der die Bundschuher ihr Vorhaben betrieben
. Jeder Mitverschworene musste geloben, den handel [...] zu verswigen.
Ausführlich schildert auch die „Abhandlung" die Bemühungen des Joß Fritz, ein Fähnlein
bemalen zu lassen - nur um daraus einen weiteren Beweis für die Verdorbenheit
dieses Mannes abzuleiten. Zwei Versuche in Freiburg und Lehen scheiterten, da die angesprochenen
Maler es entrüstet ablehnten, einen Bundschuh auf die Fahne zu malen.
Spätestens jetzt, so die „Freiburger Abhandlung", hätte Joß Fritz in sich gehen müssen:
Hätte er nur einich erberkeit oder gotsfurcht in sinem herzen gehapt, hätte er einsehen
müssen, dass sich alle ehrbaren Menschen von seinem unentlich boshaftig[en] furnemen
abwenden würden. Doch er war in diser erzbuberie gar ertrunken, sodass er einen dritten
Versuch zur Bemalung der Fahne, nun in Heilbronn, unternahm.
Es ist nicht schwer zu erkennen, dass die beiden Freiburger Berichte der Interpretationslinie
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folgen, die spätestens mit dem kaiserlichen Mandat von 1502 vorgezeichnet war. Und mit
Sicherheit blickte Freiburg im Herbst 1513 auf seinen Stadtherrn, Kaiser Maximilian. Denn
die Stadt erhoffte für ihren Kampf gegen den Bundschuh nicht nur von Got belonung, sondern
auch und vor allem von £#/s[erlicher] ra[ajeste]r unserm allergnedigsten herrn und aller er-
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barkeit gnod und dankh. Ende Dezember traf das kaiserliche Dankesschreiben ein - verbunden
mit der Aufforderung, auch in Zukunft allen Schaden und Nachteil von uns, unsern landen
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und leuten abzuwenden. Die große Achtung und Selbständigkeit, derer sich Freiburg als
vorderösterreichische Landstadt erfreute, hatte ihre Vorbedingung in der unbezweifelbaren
Treue der Stadt gegenüber dem habsburgischen Landesherrn; und so war es ein Grundzug der
städtischen Politik, sich stets als zuverlässiger und eifriger Partner Habsburgs zu präsentieren.
In der Nacht vom 10. auf den 11. November brach im Freiburger Gasthaus „Zum Kiel" ein
Feuer aus, aus dem die Stadt gehöriges Kapital zu schlagen wusste. In einem ersten Bericht
hieß es noch, man wisse nicht, ob Brandstiftung oder Unachtsamkeit die Ursache sei. In einem
29 Ebd., S. 181-185 (Nr. 64). Dazu Rosenkranz, Bd. 1 (wie Anm. 1), S. 377: „Mehrfach setzte der Stadtschreiber
an, um der Schilderung die rechte Form zu geben - ein Beweis dafür, wie wichtig ihm das
Schriftstück für den angegebenen Zweck erschien.'4
30 Vgl. o. S.44.
31 Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 178-181 (Nr. 63), hier S. 179; Schreiben vom 15. November.
32 Ebd., S. 209 (Nr. 87).
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