Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0059
gen, das Bundschuh-Fähnlein, so er bi ime hat getragen, in der dortigen Kloster- und Wallfahrtskirche
aufzuhängen.77

Auch Hans Humel, ein weiterer Anhänger des Joß Fritz, hatte sich nach der Entdeckung des
Bundschuhs in Sicherheit bringen können. Nach eigenen Angaben traf er sich nach der Flucht
aus Lehen mit Joß Fritz und anderen Bundschuhern zu Arbur und anderswa. Identifiziert man
„Arbur" als Arbon im Thurgau, dann könnten sich beide getroffen haben, als sie die Schweiz
wieder verließen - Joß Fritz (nach dem Besuch in Einsiedeln?) möglicherweise in Richtung
Nenzingen, woher seine Frau stammte, Hans Humel auf dem Weg zurück nach Feuerbach,
seinem Geburtsort, wo er nach eigenen und bestätigten Angaben seit dem 28. Oktober für etwa
12 Wochen lebte und arbeitete, bevor er wieder an den Oberrhein zurückkehrte und von Frei-

78

bürg gefangen genommen wurde.

Anfang September 1517 glaubten (oder behaupteten) Obrigkeiten am Oberrhein, einem
neuen, groß angelegten Bundschuh auf die Spur gekommen zu sein. Das Geständnis des Michel
von Dinkelsbühl, eines vagierenden Gauklers, nennt etwa 270 Personen, die an diesem

79

Bundschuh aktiv beteiligt gewesen sein sollen. Von einigen wird eine Personenbeschreibung
gegeben. Für Joß Fritz lautet sie: hat ein male (ist swarz) uf der linken hant und hat ein silberin
rink an der hant, tregt ein swarzen franzosischen rock und ein ziegelfarwen rock, und also
hosen, auch rot hosen, alle hosen zerhauwen\ der jetzige Aufenthaltsort sei Villingen oder
Horw.*0 Wollte Joß Fritz durch seine Kleidung den Eindruck erwecken, als Landsknecht gedient
zu haben, oder hatte er sich wirklich einmal als Landsknecht anwerben lassen?

Ende 1524 soll Joß Fritz noch einmal bei den aufständischen Bauern im Hegau erschienen
sein - mit einem alten grawen barth [...], der sich alwegen hat hören lassen, er könne oder

81

möge nit ersterben, der bunthschuch hab dan zuvor sein fürgangkh erlangt.

3.1.2 Der Bundschuh, eine herrschaftsübergreifende Organisation
Über die Zahl derer, die Joß Fritz als Mitverschworene für den Bundschuh gewinnen konnte,

82

können wir keine Aussage machen. Greifbar sind lediglich 47 Personen, die die verfolgenden
Behörden mit dem Bundschuh in Verbindung brachten. Diese „Liste" enthält Personen, die
fraglos zum engeren Kreis der Verschwörer gehörten, aber auch Mitläufer oder bloß Mitwisser
, die es unterlassen hatten, die Obrigkeit zu informieren.

Doch können die Herkunftsorte der ermittelten Personen einen Hinweis auf das Verbreitungsgebiet
des Bundschuhs von 1513 geben (Abb. 4). Sein „Epizentrum" lag eindeutig im Ort

Ebd., S. 180 (Nr. 63), auch 186 (Nr. 66). Nach Steinmann (wie Anm. 17), S. 266, hat Joß Fritz den Gang
nach Einsiedeln nur vorgetäuscht, um die ihn verfolgenden Behörden abzulenken.
Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 222f. (Nr. 103f.) und 226 (Nr. 107).

Ebd., S. 269-289 (Nr. 28). Zu diesem Geständnis und seinem Zeugniswert s. unbedingt Köhn (wie Anm.
2) und Dillinger (wie Anm. 2 und wie Anm. 33).

Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 270 (Nr. 28). In einer anderen Ausfertigung desselben Schriftstückes
heißt es so: und hat [...] ein schwarzen franzosischen rock und wiß hossen; hat ein ander kleit, ist rot und
über gels zerhowen. hat auch ein ziegelfarbs kleit, über graws zerhawen. hat ein silbern ring an der hant
und uf dem rechten arm bi der hant ein schwarz anmol. hat sin wonung zu Villingen und Horb. Ebd.
F[ranz] J[oseph] Mone: Quellensammlung der badischen Landesgeschichte, Bd. 2, Karlsruhe 1854, S.
17. Dazu Adam (wie Anm. 70), S. 305; Tom Scott: Vom Bundschuh zum Bauernkrieg. Von der revolutionären
Verschwörung zur Revolution des gemeinen Mannes, in: Blickle/Adam (wie Anm. 2), S. 278-
296, hier S. 279 Anm. 2.

Schon Freiburg schrieb Mitte Oktober: Wie vil in diser gesellschaft sien oder wie verr diser punt riehen
soll, mag man eigentlich nit erfaren; rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 146 (Nr. 21).

57


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0059