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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0077
3.2.4 Hans Schwarz - ein „Intellektueller" hinter Joß Fritz?

Vergleicht man den Bundschuh von 1513 mit dem von 1502, dann drängt sich der Eindruck
auf, dass dieser gedanklich tiefer angelegt war als jener von 1502. Ein solcher Befund könnte
dadurch veranlasst sein, dass die Quellenlage für den Untergrombacher Bundschuh weitaus
ungünstiger ist als für den Lehener. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass Joß Fritz erst in den
dazwischenliegenden Jahren zu „den großen Gesichtspunkten" gelangt ist, und es wäre interessant
zu wissen, welche Rolle dabei der Lehener Pfarrer Hans Schwarz gespielt hat.144

Schon am 11. Oktober deuteten die Obrigkeiten zumindest eine Mitwisserschaft des Lehener
Pfarrers an.145 Im November wusste Freiburg aufgrund weiterer Aussagen zu berichten,
der kilher zu Lehen sei aktiver Anhänger des Bundschuhs und oft mit Joß Fritz zusammengewesen
; es gond ouch vil seltzamer reden sinthalben wider und für, wie er sich vor eroffnung
diß handels an vill orten, besonder ouch an der canzel, ganz argwonig dieser Sachen halb
vernemen hab lassen.146 Genauer äußerte sich Hans Humel in seinem „Bekenntnis" vom 31.
März 1514 über die geistige Mittäterschaft des Lehener Pfarrers. Gefragt, wie es ein ding were
umb's Josen puntschuech, habe Hans Schwarz geantwortet: es war ein gotlich ding darumb,
dann die gerechtigkeit wurd ein für gang gewinnen, dann Got wolt's, man het's auch in der
geschrift funden, das es ein furgang haben mueßt.ul Darf man daraus schließen, dass es Hans
Schwarz war, der die Belege aus der Bibel beisteuerte, um den Bundschuh als „göttlich, billig
und recht" zu legitimieren?

Hans Schwarz selbst war noch im Oktober aus Lehen in Richtung Straßburg geflohen. Im
Januar 1514 lag ein Priester, der der Teilnahme am Bundschuh bezichtigt wurde, im Gefängnis
des Bischofs von Straßburg. Wahrscheinlich handelte es sich um den ehemaligen Pfarrer von

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Lehen. Uber das weitere Schicksal des Gefangenen verlautet in den vorliegenden Quellen
jedoch nichts.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Die Gesellschaft des späten Mittelalters war, so die Sicht der Zeitgenossen, gottgewollt in drei
Stände gegliedert (Abb. 7). Den Klerikern: vom Papst über die Bischöfe bis zum einfachen
Priester, oblag es, die Menschen zu Gott und zum ewigen Leben zu führen. Die Adligen: Kaiser
, Fürsten und Ritter, sicherten Frieden und Recht nach außen wie nach innen und straften
die Bösen. Die „Arbeiter" produzierten die zum Leben nötigen Dinge; sie ernährten sich und
über Abgaben und Dienste die Kleriker und die Adligen. Das Dreiständemodell als Funktionenbeschreibung
lässt sich politisch auf ein Zweischichtenmodell reduzieren, auf Herren und
Untertanen, auf „oben" und „unten".149 - Hinzuzufügen ist jedoch, dass die Lehre von den drei
Ständen hinter der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit des Spätmittelalters zurück-

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Zimmermann (wie Anm. 101), S. 159, nennt Hans Schwarz einen „Außenstehenden".
Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 140f. (Nr. 15); dazu auch S. 141 Anm. a. Der Bischof von Konstanz
verlangte von den Obrigkeiten, den pfarrer zu Lehen gefangen zu nehmen und nach Konstanz zu überstellen
. Ebd., S. 146 (Nr. 22).
Ebd., S. 198f. (Nr. 71).
Ebd., S. 225 (Nr. 107).

Ebd., S. 157 (Nr. 39), 199 (Nr. 71) und 220 (Nr. 100). Dazu Rosenkranz, Bd. 1 (wie Anm. 1), S. 391f.
Georg Brentz, Landschreiber des Bischofs von Speyer, schreibt in seinem Bericht über den Bundschuh
von 1502: Von Gott dem Herrn komme alle Obrigkeit und Gewalt; ihm habe es seit jeher gefallen, das die
obristen, priester und der adel, regiren und die buren dienen sullen. Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S.
97 (Nr. 3).

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