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mehr zu denken. Ebenso aussichtslos ist es, sich Hoffnungen auf ein anderes Emigrationsland
zu machen; dafür hätten längst Vorleistungen erbracht werden müssen, und selbst dann blieben
die Chancen einer Aufnahme minimal. Deutschland schließt seine Grenzen immer dichter nach
außen ab. Noch resignieren Levis nicht. Allerdings wachsen ihre Bedenken, ob das Wagnis
Auswanderung in eine ferne, fremde Heimat angesichts ihres fortgeschrittenen Alters noch
gelingen werde. Vermutlich trifft auch zu, wie es Enkelin Harriet später einschätzen wird:

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Meine Großeltern fühlten sich zu müde (weary) um zu emigrieren.

Rechtlosigkeit und Ausplünderung

Von der Ausweisung nach Gurs im Oktober 1940 war nahezu die gesamte jüdische Bevölkerung
Badens und der Saarpfalz betroffen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen war es möglich
, sich diesem Schicksal zu entziehen. So bot das Zusammenleben in einer „privilegierten
Mischehe" immerhin noch so lange Schutz, als die Ehe nicht geschieden oder durch den Tod
des nichtjüdischen Partners beendet wurde - es sei denn, es waren christlich erzogene Kinder
vorhanden. Auch blieben nicht transportfähige Menschen und diejenigen zurück, auf deren
Arbeitskraft man bei besonderen Diensten wie in Krankenhäusern oder industriellen Betrieben
angewiesen war. Um einen Überblick über die noch verbliebenen Juden zu bekommen, ordnete
die Staatspolizeileitstelle Karlsruhe über das Badische Innenministerium an, eine zentrale
„Judenkartei" zu erstellen. „Die Gestapo legte nach Abschluss der Deportation großen Wert
auf die Feststellung, dass ein erneutes Anwachsen der jüdischen Bevölkerung in Baden zu
verhindern sei. Ein Zugang von Juden, die glaubten, nach dem Ende des Abtransports in Baden
nun von weiteren Drangsalierungen sicher zu sein, dürfe nicht geduldet werden. Juden, die
während der Deportation im Ausland verweilten, solle die Rückwanderung unbedingt verwehrt
werden."22 Schon einige Tage später lag dieses „Verzeichnis der am 1.2.1941 in Baden noch
verweilenden Juden (Volljuden und in Mischehe lebenden Juden)" vor. Es umfasste ca. 820
Personen. Nach Städten mitsamt deren näherem Umland geordnet, sollte es jede Veränderung
des aktuellen Standes registrieren und kontrollieren. Damit wurde es zur Grundlage für die
folgenden Deportationen. 3

Am 1. Februar 1941 wohnten im Raum Freiburg noch 125 Juden. 73 Personen lebten in
Mischehe, während 52 durch keinen „arischen" Partner (wenigstens vorläufig) geschützt waren
. Indes wurden die Lebensbedingungen für beide Gruppen gleichermaßen immer unerträglicher
. Mit der Intensivierung des Krieges gingen Entrechtung und Unterdrückung durch eine
Flut von Gesetzen und Erlassen ungehindert weiter; sie erreichten mit der „Polizeiverordnung
über das Tragen des Judenstern" vom 1. September 1941 einen beschämenden Höhepunkt:
Juden [...] die das 6. Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit
ohne einen Judenstern zu zeigen [...] Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen,
schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit schwarzer Aufschrift „Jude". Er ist

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sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes fest aufgenäht zu tragen. Sein Emp-

Wie Anm. 18.

Michael Stolle: Die Geheime Staatspolizei in Baden. Personal, Organisation, Wirkung und Nachwirken
einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich (Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus
6), Konstanz 2001, S. 244.

StadtAF, Judendokumentation. Zum Umkreis Freiburgs zählen noch die jüdischen Bewohner von Kirchzarten
, Kenzingen, Burg-Höfen, Emmendingen, Buchenbach, Breisach, Bollschweil, Sulzburg und Todtmoos
.

Zitiert nach Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten

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