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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0145
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Freiburg, den 21. August 1942.

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Festnahme.

Die am 2O0% 1875 zu Malsch geborene und in Freiburg,Erb-
prinzenstrasse 8 wohnhafte verh. Jüdin

Pauline Sara B e sag, £eb»L!aier t

wurde am 21* August 1942 in ihrer Wohnung festgenommen und
wird mit dem um 10,48 Uhr von Freiburg abgehenden Schnellzug
nach Karlsruhe verschuht.

D e "'ohnung wurde verschlossen. Der Schlüssel befindet

sich bei der Aussendienststelle Freiburg in Verwahrung.

Abb. 5 Der Verlust der individuellen Freiheit (StAF, F 196/1-14956).

Die Abfahrt um 10.48 Uhr verlief „planmäßig44. Eine große Anzahl von Kräften der Ord-
nungs- und Sicherheitspolizei stand dafür bereit, dass der Transport von den Wohnungen zum
Bahnhof ohne Zwischenfälle verlief. Obwohl sich dieser Vorgang - wie viele andere im Verlauf
dieser Woche - in aller Öffentlichkeit abspielte, blieben Reaktionen bei der Bevölkerung
aus; auch die lokale Presse vermeldete das Ereignis mit keinem Wort. Einige Beamte waren
zum Begleitdienst im Sonderwagen eingeteilt. S. Alexander und H. Fleischhauer, die auch die
Juden von Offenburg und Baden-Baden zu betreuen hatten, fuhren ebenso mit wie E. Homburger
, auch er von Eisemann um diesen Hilfsdienst gebeten. In Offenburg dann der Zustieg
von weiteren sechs jüdischen Personen. Auch sie hatten dieselbe rastlose Woche durchlebt und
aufopferungsvolle Hilfe durch ihre Mitbewohnerin Jenny Wertheimer erfahren; als Vertrauensperson
für die Offenburger Gemeinde hatte sie schon bei der Deportation nach Izbica im April

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1942 alles Menschenmögliche getan. In Karlsruhe wies man den Ankommenden einen Luftschutzkeller
des Hauptbahnhofes zu, wo sie bis zum morgigen Weitertransport eingesperrt
blieben. Im Laufe des Tages trafen noch zahlreiche jüdische Bewohner anderer Städte und
Gemeinden ein, so 69 Personen aus Mannheim, 14 aus Karlsruhe, fünf aus Heidelberg usf.;
Karlsruhe diente als Sammelstelle aller badischen Juden auf dem Weg nach Stuttgart, dem

Dokumente über die Verfolgung (wie Anm. 2), S. 322f. Desgl. ZEGJ, B1/19-333.

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