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Abb. 6 Auf dem Weg zur völligen Enteignung (StadtAF, D. Li. 247).

zentralen Ausgangspunkt der Deportation aus Baden und Württemberg nach Theresienstadt.
Dass dieser Ort das Ziel ihrer Fahrt und künftiger Wohnsitz sein würde, erfuhren viele Reisende
von anderen, besser Informierten erst zu diesem Zeitpunkt. Mit dem Ortsnamen verbanden
sie keinerlei Vorstellungen. Nach den bitteren Erfahrungen der letzten Tage misstrauten sie
vielmehr jenen Behauptungen, welche ihnen diesen Ort schönfärberisch als Ideal einer kurortähnlichen
Altersresidenz - wie Karlsbad und Marienbad - angepriesen hatten.

Gegen Abend wurden alle im Bahnhof Internierten von Gerichtsvollziehern aufgesucht.
Diese händigten ihnen je einzeln eine „Zustellungsurkunde" des Badischen Innenministeriums
aus; darauf hatten sie per Unterschrift den Erhalt eines weiteren Dokumentes zu bestätigen,
welches ihnen gleichzeitig übergeben wurde. Es handelte sich um eine „Verfügung", der zufolge
ihr gesamter Besitz als „volks- und staatsfeindliches Eigentum" nicht nur beschlagnahmt
, sondern auch eingezogen worden sei. Als Grundlage waren ein Gesetz von 1933 und
eine Unzahl von Verordnungen folgender Jahre angeführt; damit war die Enteignung vollzogen
.

Am Morgen des 22. August 1942 verließen 139 badische Juden Karlsruhe und ihre Heimat.
Nach ihrer vermögensrechtlichen Enteignung im Stile einer Überrumpelung besaßen sie jetzt
nur noch ihre bewegliche Habe und die vage Hoffnung auf eine ihnen versprochene und teuer
finanzierte „Heimstätte".

Aus der Gruppe der Freiburger war Rita Rosenberger mit 16 Jahren die bei weitem jüngste,
Johanna Meyer mit 95 Jahren die älteste Teilnehmerin; 21 Frauen und Männer waren über 65,

39 Werner (wie Anm. 24); Norbert Giovannini/Claudia Rink/Frank Moraw: Erinnern, Bewahren, Gedenken
. Die jüdischen Einwohner Heidelbergs und ihre Angehörigen 1933-1945, hg. vom Förderkreis Begegnung
, Heidelberg 2011.

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