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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0061
Es werden einige Fragen im Rahmen dieses Aufsatzes unbeantwortet bleiben müssen. So
wären umfangreichere Nachforschungen notwendig um beispielsweise zu klären, weshalb aus
einem Ort oder einer Region viele Flüchtige, aus anderen dagegen gar keine registriert wurden.

Das Konskriptionssystem

Die Pforte hat es also einzig und allein sich selbst beyzumessen, daß Se. Kaiserl. Maj. nach
einer gegen sie beobachteten so vieljährigen friedfertigen guten Nachbarschaft, und nach
allen bey jeder Gelegenheit angewandten eifrigsten Vermittelungsbemühungen, nunmehr sich
veranlasset, und durch sie genöthiget sehen, die Allerhöchstdenselben als getreuem Freunde
undAlliirten Ihrer Rußisch-Kaiserl. Maj. obliegenden Pflichten in die vollständigste Erfüllung
zu bringen, und an dem Kriege unverzüglichen, wirklichen Theil zu nehmen.1

So lautete der letzte Satz der Kriegserklärung, die Kaiser Joseph IL von Österreich am 9. Februar
1788 gegenüber der „Ottomanischen Pforte", also der Türkei, abgab. An der Seite Russlands trat
Österreich damit in seine letzte kriegerische Auseinandersetzung mit den Türken ein. Freilich
hatte es zuvor schon einige Vorbereitungen gegeben, so waren etwa Truppen entlang der Grenze
zusammengezogen worden. Soldaten wurden in dieser Situation zu einer gesuchten Spezies. Doch
nicht nur von denjenigen, die man als schon vorhanden wähnte, hatten einige keine Lust, ihre
Unversehrtheit oder gar ihr Leben zu Markte zu tragen, oder besser gesagt, auf dem Schlachtfeld
aufs Spiel zu setzen, sondern es wollten sich auch nicht alle dafür Vorgesehenen auf dem Feld der
zweifelhaften Ehre einem ungewissen Schicksal aussetzen.

Die Ursache für dieses grassierende Unbehagen am Militärdienst - in manchen Gegenden
war sogar von einer Massenflucht junger Leute die Rede3 - lag in einer grundsätzlichen
Neuregelung der Rekrutierung. In den zahlreichen Kriegen des 18. Jahrhunderts, an denen
österreichische Truppen teilgenommen hatten, insbesondere und zuletzt im Siebenjährigen
Krieg (1756-1763) hatte es große Verluste an Soldaten gegeben, deren personeller Ausgleich
durch Ersatzbeschaffung nicht ausreichend bewerkstelligt werden konnte. Deshalb strebte man
eine „Reform der Heeresergänzungen"4 an. Dabei kam die Idee auf, „daß jeder Staatsbürger
sein Vaterland zu vertheidigen schuldig sey, [...] wodurch man zu allen Zeiten, in größter
Geschwindigkeit und so viele Rekruten ausheben kann, als man benöthiget."5 Aus dem vormaligen
Söldnerheer, einer Berufsarmee, sollte also ein Volksheer werden. Um diese frühe Form
der allgemeinen Wehrpflicht zu realisieren, griff man auf das sogenannte „Konskriptionssystem"
zurück. Dieses bestand zunächst in einer statistischen Erfassung der Menschen mit allen persönlichen
Merkmalen, wie Alter, Geschlecht, Beruf usw., der Häuser, der Pferde und des Zugviehs in
allen Landesteilen der Habsburgermonarchie, verstanden als eine für jeden Staat unentbehrliche

Wiener Zeitung Nr. 13 vom 13. Februar 1788, S. 342f.

Vgl. Gerhard Ammerer: Der letzte österreichische Türkenkrieg (1788-1791) und die öffentliche Meinung
in Wien, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Bd. 45, Wien 1997, S. 65 und Anton
Tantner: Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen - Hausnummerierung und Seelenkonskription
in der Habsburgermonarchie, Wien 2004, S. 166.

Vgl. Stichwort „Heereswesen", in: Österreich Lexikon, Erster Band A-K, hg. von Richard Bamberger
und Franz Maier-Bruck, Wien/München 1966, S. 480.

Über Militärverfassungen, in: Oestreichische militärische Zeitschrift, Erstes Heft, Wien 1819, S. 38.

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