Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0091
haupt jeder Magazinirung der Abfallstoffe.1* Letztlich sollten dies auch die so sehr wünschens-
werthe Reinigung unserer im höchsten Grad verunreinigten Stadt- und Gewerbebäche bewirken
und diese in ihren ursprünglichen reinen Zustand zurückgeführt und in diesem als eine nützliche,
wohlthuende und charakteristische Hauptzierde der Stadt Freiburg werden.19 Ohnehin sah man
einer weiteren Nutzung zumindest des nördlichen Gewerbebaches skeptisch entgegen, da man
befürchtete, „daß durch Versumpfung des bisherigen Berieselungsgebietes am Mooswald die
unten liegenden Landgemeinden sowohl in gesundheitlicher als landwirthschaftlicher Beziehung
schwer geschädigt werden könnten."80

Um sich über die Abwasserentsorgung in anderen Städten zu informieren, reisten die
Ingenieure Wilhelm Lubberger und Max Buhle im Auftrag des Stadtrats daher im September
1888 nach Berlin, Breslau, Danzig, Frankfurt, Wiesbaden und Essen zur Besichtigung der dortigen
Kläranlagen und Rieselfelder.81 Aufgrund des durchlässigen, kiesigen Untergrunds in der
Rheinebene, des günstigen Gefälles sowie die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Ausnutzung
der Fäkalien, bot sich für Freiburg die Verrieselung, gegenüber der Alternative einer chemischen
Reinigung in einer Kläranlage, besonders an. Es wurde daher in einer weiteren Planungsstufe die
Ableitung aller Abwässer auf ein ausreichend großes Rieselfeld ins Auge gefasst.

Jedoch waren die Vorbehalte gegen die Verrieselung noch groß. Die in der Öffentlichkeit
geäußerten Bedenken hinsichtlich eine Geruchsbelästigung und Versumpfung des Bodens der
Rieselfelder konnten aufgrund der von Lubberger und Buhle eruierten Erfahrungen in anderen
Städten jedoch ausgeräumt werden.82

Die Verbindung von Hygiene und (land)wirtschaftlichem Nutzen begeisterte dagegen die
Befürworter des Rieselfeldgedankens: Es muß doch und wird für alle Zeiten als eine große
Errungenschaft angesehen werden, wenn eine Stadt mit Recht sagen kann: daß in ihr alle gefährlichen
Abwasser sammt allen menschlichen Abfallstoffen schon wenige Minuten nach ihrer
Entstehung ohne alles weitere Zuthun aus der Lebenssphäre der Menschen entfernt, auf eine geeignete
Stelle verbracht und sofort wieder unter nützlicher Verwendung für die Landwirthschaft
im großen Umarbeitungsprozeß der Natur begriffen sind}7.

Das Rieselfeld

Am 19. September 1889 genehmigte der Bürgerausschuss schließlich, daß sämmtliche Schmutz-
und Abwasser der Stadt mittelst systematischer Schwemmkanalisation entfernt und auf den neu
anzulegenden Rieselfeldern gereinigt werden sollen, und bewilligte eine Kreditaufnahme in
Höhe von 2.014.500 Mark.84

Die zu beachtenden Kriterien für die Wahl eines geeigneten Geländes waren folgende:
„Die Entfernung darf nicht zu klein, andererseits aber auch wegen der Leitungskosten nicht

78 Vgl. ebd., S. Ulf.

79 Ebd., S. V.

Adolf Poinsignon: Geschichtliche Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg i. Br., Bd. 1: Bauperioden,
Gemarkung, Wasserversorgung, Friedhöfe, Straßen und Plätze, Freiburg 1891, S. 71.

81 Vgl. Vorlage des Stadtrates 1889 (wie Anm. 48), Beilage 2, S. 4.

82 Vgl. ebd., S. V.

83 Ebd., S. IV.

84 Vgl. Vorlage des Stadtrathes an den Bürgerausschuß über die Ergänzung des Netzes der
Schwemmkanalisation und der Vervollständigung der Rieselfeldanlage, November 1895, S. [3];
Freiburger Zeitung vom 21.9.1889, Nr. 221.

89


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0091