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Flucht seiner Frau zurück nach Wien bezeichnete er als persönliche Katastrophe.110 So eröffnete
er am 1. Oktober 1933 aufgrund fehlender beruflicher Alternativen eine eigene Anwaltskanzlei
in Freiburg. Zu seiner Klientel gehörten damals Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus,
die ihn in engen Kontakt zu Dr. Gertrud Luckner brachten, mit der er bis 1940 zusammenarbeitete
. Diese Fälle brachten ihm aber auch öffentliche Schmähungen durch das NS-Blatt
„Der Führer" ein.111 In seiner wissenschaftlichen Arbeit wurde er jedoch offiziell nie behindert.
Bader widmete sich ab 1934 wieder verstärkt landesgeschichtlichen Studien, wobei er sich
durch ein enormes Arbeitspensum auszeichnete, ein Charakteristikum seines Berufslebens.112
Er lernte Professor Theodor Mayer und Friedrich Hefele kennen. Als er 1937 Archivleiter des
Fürstlich Fürstenbergischen Archivs in Donaueschingen wurde,113 steigerte das zum einen sein
Ansehen und seinen Einfluss als Wissenschaftler,114 zum anderen führte es zu einer Verlagerung
seiner Arbeitsschwerpunkten. Seine Tätigkeit als Anwalt gab er jedoch nie auf, da sie ihm ein gutes
Einkommen und eine gewisse Unabhängigkeit sicherte.115 Bader sprach den historischen Vereinen
eine hohe Bedeutung für die Erforschung und Darstellung der geschichtlichen Landschaft zu.
Für ihn bildeten sie außerdem durch ihre freiwillige Mitarbeit einen Gegenpol zum nationalsozialistischen
Organisationsverständnis.116 Dieses Verständnis steckte auch hinter der von ihm ins
Leben gerufenen Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Geschichtsvereine, womit ihm eine enge
Vernetzung aller im Südwesten forschenden Historiker gelang.117 Bei seinen eigenen landesgeschichtlichen
Forschungen setzte sich Bader für eine unabhängige Wissenschaft ein und kritisierte
die Anpassung an die politischen Forderungen der Nationalsozialisten.118 In seiner Korrespondenz
mit Wellmer spricht Bader an, dass er für die mittelalterliche Gemeindebildung in den Dörfern
von der Rückführung auf das germanische Wunschzeitalter abgekommen sei,119 obwohl von den
Historikern gefordert wurde, mittelalterliche Strukturen auf die Germanenzeit zurück zu führen.
Im Frühjahr 1936 wurde seine Ehe gerichtlich geschieden. Bader wollte es nicht früher, weil er nicht
den Anschein erwecken wollte, als wolle er diesen Schritt aus Nützlichkeitsgründen tun. Vgl. StAF, Nr.
205472, Mayer an Ministerialrat Asal, 8.11.1936.
Auch wenn Bader sich zu Lebzeiten dazu nie näher geäußert hatte, ging es bei der Zusammenarbeit um
Hilfspläne für verfolgte Juden. Er war dafür mehrere Male in der Schweiz. Vgl. Borgstedt (wie Anm. 106),
S. 177f.
Er war Herausgeber mehrerer juristischer Zeitungen, seine Bibliografie in der Festschrift zum 60.
Geburtstag listet 800 Aufsätze und Monografien auf. Neben dem Strafrecht lag sein Schwerpunkt auf der
südwestdeutschen und schweizerischen Landesgeschichte.
Prinz Max zu Fürstenberg persönlich setzte sich für Bader ein, nachdem dieser 1935 bei einer Tagung der
BadischenHistorischenKommissioninDonaueschingeneinenVortragzurGeschichtederBaargehaltenhatte.
So bemühte sich Karl Stenzel, als Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe, Bader in die Badische
Kommission zu holen, bevor ihn die Schwaben holen. Vgl. StAF, U 203/1 Allgemeine Korrespondenz
A-Z, Wellmer an Mayer, 31.12.1939.
Vgl. StadtAF, Bl/389a, S. 58.
Vgl. Helmut Maurer: Karl S. Bader als Landeshistoriker. Eine Einfuhrung, in: Karl S. Bader, Schriften zur
Landesgeschichte, hg. von Helmut Maurer (Ausgewählte Schriften zur Rechts- und Landesgeschichte 3).
Sigmaringen 1983, S. 9-13, hier S. 13.
Im Kapitel 3.4. wird darauf näher eingegangen.
Vgl. Wiggershaus-Müller (wie Anm. 26), S. 261.
StAF, U 203/1, Allgemeine Korrespondenz A-Z, Bader an Wellmer, 1.4.1938. Wellmer datierte die
Gründung der Markgenossenschaft im Vierdörferwald von Heimbach, Köndringen, Malterdingen und
Mundingen ebenfalls in das Hochmittelalter und nicht in jene von Mythos und Mystik leicht umwobe-
ne germanische Zeit. Vgl. dazu auch Karl Siegfried Bader: „Mehr Geistesgeschichte": Gedanken und
Versuche, in: Historisches Jahrbuch (HJb) 62-69 (1949), S. 89-108.
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