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2 Urfehde des Freiburger Arztes Gregorius Frauenfeld vom 14. November 1522. Deutlich sind die
Brandlöcher zu erkennen (StadtAF, AI XV Aa 1522 November 14; Foto: Christine Gutzmer).

freit, Frauenfeld einen unwahrscheinlich hohen Kenntnisgrad der Kirchenväter bescheinigen
zu müssen.

Auf Fürbitte seiner Mutter und seiner Ehefrau, so heißt es in der Urfehde, sei Frauenfeld
wieder auf freien Fuß gestellt, zu den üblichen Bedingungen eines solchen Rechtsverfahrens,
nämlich Unterlassung von künftigen Verunglimpfungen des altgläubigen Klerus und Verzicht
auf jedwede Rechtsansprüche gegen Rat und vorderösterreichische Regierung. Gleichwohl will
mir die durchaus milde Behandlung Frauenfelds suspekt erscheinen. Eine Fürbitte von Mutter
und Ehefrau hätte gewöhnlich nicht dazu ausgereicht, Frauenfeld vor einer weitaus strengeren
Behandlung zu bewahren, zumindest die Verbannung aus der Stadt wäre verhängt worden. Ob
er von mächtigen Personen in Schutz genommen wurde? Wir können allenfalls auf den Schluss
der Urfehde hinweisen, wo Frauenfeld sein Eingeständnis durch Anton von Kippenheim mitbesiegeln
lässt. Wer war nun dieser Kippenheim? Die Familie von Kippenheim war seit langem in
Freiburg ansässig und hat im ausgehenden 15. Jahrhundert mehmals städtische Ämter bekleidet.
Anton, der jüngste Sohn von Konrad von Kippenheim, der 1477 Bürgermeister war, erwarb
1507 in Freiburg das Bürgerrecht und wurde 1523 in den Rat gewählt.12 Seine Bereitschaft,
Frauenfelds Urfehde mitzubesiegeln, hat zweifelsohne geholfen, den jungen Arzt vor einer empfindlicheren
Bestrafung zu bewahren.

Oberbadisches Geschlechterbuch, hg. von Julius Kindler von Knobloch, Bd. 2, Heidelberg 1905, S. 287.

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