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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0036
ner bemerkenswert aussagekräftigen privaten Quelle wieder, dem sogenannten „Geschäftsbuch
des Mauritius/Moritz Montfort"19, eines in Riegel ansässig gewordenen Kaufmanns savoyischer
Herkunft. Die Aufzeichnungen geben im Wesentlichen Auskunft über Warenart, Menge und
Wert von Käufen und Verkäufen dieses umtriebigen Unternehmers und enthalten zahlreiche
Namen von Geschäftspartnern und Marktorten. Das zwischen 1724 und 1740 verwendete „Geschäftsbuch
" bezeugt nicht nur die engen beruflichen Beziehungen zwischen dem Kaufmann
Moritz Montfort und Carl Franz Montfort in den Jahren 1726 bis 1740, sondern - unübersehbar
- auch das verwandtschaftliche Verhältnis beider. Sie waren nämlich nicht, wie von Karl Martin
erstmals publiziert und von anderen Autoren danach übernommen,20 Brüder, sondern Vettern
eines bisher nicht nachweisbaren Verwandtschaftsgrades. Deutlich wird vom Verfasser Carl
Franz Montfort in der Regel als sein Herr Vetter bezeichnet, im ersten, vom 23. Oktober 1726
datierenden Eintrag noch respektvoll Monsieur Cousin Carle Frangois Mondforth.2X Das angenommene
brüderliche Verhältnis der beiden geht auf die erwähnte „Genealogie" zurück, deren
Autor sie in Unkenntnis der tatsächlichen Verwandtschaft als Söhne eines Nicolas Montfort bezeichnet
und zudem den angeblichen Bruder von Charles Frangois lediglich Marin nennt. In den
Archives departementales de la Haut-Savoie in Annecy zentral verwahrte Taufregister, die erst
in jüngster Zeit systematisch ausgewertet wurden, konnten die Existenz dieses 1650 geborenen
und am 23. Juli 1675 mit Michele Challamel verheirateten Nicolas Montfort ebenso bestätigen
wie die am 24. März 1680 in Sallanches vollzogene Taufe von deren Sohn Jean Marin. Der vermeintliche
Familien-Doppelname seiner Mutter Challamel-Safee erwies sich schließlich als ein
Lesefehler des leicht abgekürzten Namenzusatzes sa femme.22 Der Wechsel von Jean Marin zu
Mauritius/Moritz könnte mit seiner „Übersetzung" des im deutschsprachigen Verbreitungsgebiet
unbekannten Vornamens Marin zu erklären sein, denn in der „Genealogie" ist der Vorname
Maurice an sonst keiner Stelle zu finden - im Gegensatz zu dem häufig begegnenden Marin.

Der eingangs bereits erwähnte familiengeschichtlich bewanderte Marin Montfort kannte
den ihm entfernt verwandten Jean Marin/Moritz Montfort übrigens persönlich und traf ihn,
wie er mitteilt, offenbar öfter auf Märkten im Breisgau. Er vermerkt dazu: Marin - Celui ci a
ete etabli ä Riegel en Brisgau. Je Vai vü entre 1736 et 1742 aux faires du Brisgau 23 Hier bemerkenswert
ist das „Geschäftsbuch" vor allem im Blick auf die sich rasch gut und vertrauensvoll
entwickelnden Beziehungen der beiden Vettern Montfort vor allem in den 1730er-Jahren: Moritz
liefert an Carl Franz vor allem große Mengen von neuem und altem Weißwein sowie Weizen und
Roggen, die in Wagenladungen nach Freiburg gehen, doch finden sich in seinen Listen auch
nicht alltägliche Artikel wie je zweitausend große, mittlere und kleine Christallen, die er auf
der Frankfurter Ostermesse 1737 für den Vetter in Freiburg besorgt hatte.24 Oder er übergibt

StadtAF, El B III Nr. 8.

Martin (wie Anm. 1), S. 93; ebenso Franziska Raynaud: Savoyische Einwanderungen in Deutschland
(15. bis 19. Jahrhundert), Neustadt a. d. Aisch 2001, S. 203 und 205; Martin Zürn: Einwanderungen aus
Savoyen nach Deutschland 1500-1800. Grundzüge und ausgewählte Familien, in: Schau-ins-Land 122
(2003), S. 81; Mark Häberlein: Savoyische Kaufleute und die Distribution von Konsumgütern im Oberrheingebiet
, in: Geschichte des Konsums: Erträge der 20. Arbeitstagung der Gesellschaft für Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte, hg. von Rolf Walter, Stuttgart 2004, S. 101 u.a.
StadtAF, El B III Nr. 8, S. 17.

Die genealogischen Belege und ihre Zusammenhänge verdanke ich wiederum der hilfreichen Unterstützung
durch Herrn Christian Polydore (vgl. Anm. 3).

Geschäftlich trat er mit dem Verwandten offenbar nicht in Beziehung; jedenfalls erwähnt ihn Jean Marin/

Moritz nicht als Handelspartner.

StadtAF, El B III Nr. 8, S. 266, 314, 322 und 324f.

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