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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0047
Ständischen Conferenzien zu übertragen. Obwohl dies im Sitzungsprotokoll nicht ausdrücklich
bestätigt wurde, scheint von Sumerau dieser Bitte entsprochen zu haben und für Montfort hatte
seine Weigerung - auch längerfristig - offenbar keine nachteiligen Folgen gehabt. Nach dem
Ende der Sitzung vom 30. Mai 1763 waren die Spitzen des Magistrats, also auch Montfort, in der
hohen Bewohnung von Sumeraus mittelst Einnemmung einer herrlichen Mahlzeit, unter Bezeugung
all nur erdenckhlichen Leuthseeligkeit, von Sr. Excellenz tractiret worden.65

Die erste Ratssitzung des Jahres 1765 wurde von Schultheiß Montfort - in Abwesenheit
des Bürgermeisters von Kreijser - wie bereits 2 1/2 Jahre beschehen - präsidiert und die neue
Jahresgratulation ziemlich abgestattet, worauf Canzleiverwalter ^[omin]e Magistratus einen
wohlmaijnenden Gegenwunsch getan hat.66

Bürgermeister

In der - herkömmlichem Zeremoniell entsprechend - von einem feierlichen Hochamt im
Münster eingeleiteten Wahl und Vereidigung der neuen Ratsbesatzung am 27. Mai 1766
wurde zunächst die durch von Sumerau viritim abgehaltene Umfrag über das Verhalten
der „Spitzenbeamten" in der abgelaufenen Wahlperiode besprochen und in deren Ergebnis
durchgängig das Betragen beeder Schultheißen angerühmet. Im Blick auf die anstehende
Wahl des schon seit vier Monaten, d.h. seit dem Tod von Bürgermeister von Kreijser,
in die Würklichkeit eines Schultheißen gekommenen Schultheißenadjunct Klumpp richtete
Rathsfreund Dominicus Gäß an von Sumerau die gehorsamste anfrag, ob nun nicht auch die
Wahl eines Bürgermeisters anstehe. Worauf S. Excell.[...] die g[nä]d[i]ge erklährung dahin
[gaben], der Schultheiß Montfort das älteste Haubt, und bereits qua talis gegen 20. jähr vorstehe
, ihme in allweeg gebühre, und Hochdießelbe nicht zugeben könnten, daß hierwegen
eine umbfrag beschehe. So wurde durch diese überraschende gnädige erklährung ein Stück
Eigenständigkeit des Rats gleichsam demonstrativ außer Kraft gesetzt; man kann daher bezweifeln
, ob von jedermann, wie von Sumerau contestiert, die geäußerte Zufriedenheit und
gute[s] Betragen wirklich geteilt wurde.67 Was den Regierungspräsidenten veranlasst haben
mochte, den nun 80-jährigen und gesundheitlich angeschlagenen Montfort noch zum Bürgermeister
zu bestimmen, ist nicht erkennbar; jedenfalls konnte er davon ausgehen, dass in
kurzer Zeit ein Amtsnachfolger gefunden werden müsste. Das war im November 1769 in der
Weise der Fall, dass Magistrat und Ratsfreunde den ältesten und vornehmsten Amtsinhaber
(Schultheiß) als neuen Bürgermeister bestätigen sollten. Diese Position nahm der bisherige
Bürgermeister-Stellvertreter, Schultheiß Klumpp, für sich mit dem Argument in Anspruch,
dass nach dem Tod des 1769 verstorbenen Bürgermeisters gemeint war, ohne genannt zu
werden, Montfort - ebenso verfahren werden könne, wie nach dem Tod von dessen Amtsvorgänger
von Kreijser. Dem widersprach nun der Kanzleiverwalter von Carneri vehement,
indem er darlegte, dass die allergnädigste Landes Fürstin selbsten [...] die Freije Wahl
eines Bürgermeisters, und des übrig abgängigen Raths Personalis dem inn- und äußeren
rath der Statt Freijburg gestattet habe.68 Die Ernennung des Schultheißen Montfort zum
Bürgermeister sei von dem Herren Regierungs- und KammerPraesident als Landesfürstl.
Hohen Commissario gleichsam Ex Imperio, und unter acclamation der gegenwärtig-anwee-

Ebd., Bl. 221 r.
Ebd., Nr. 162b, S. 3.
Ebd., S. 373-375.

D.h. im Rahmen des allerhöchste[n] Einrichtungs-Normale de a° 1756.

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