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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0057
Allerheiligen in Freiburg. Der Delinquent war ein Ordensgeistlicher namens P. Matthäus, der
bei den fastnächtlichen Gastereyen [...] sich mit Wein so starch angetrunkhen, dass er an einer
Cholic schier gestorben. Diser hat sonst ein Votum [Gelübde] gethan, keinen puren Wein zu
trinkhen, aber laider schlecht gehalten}5 Knapp zwei Jahrzehnte zuvor war im Kloster St. Märgen
ein gewisser P. Bartholomäus - bei Abt Dilger als Streithammel wohlbekannt (dan wo der
Bartie ist, da sein alleweil Händel) - aus der Rolle gefallen und hatte dem Schulmeister in der
Fasnacht die Bratschen auf dem Kopf verschlagen und die einte Hand sehr verwundt.16

In der Regel verlief jedoch das Fastnachtstreiben in der gesitteten Form festlicher Mahlzeiten
. Die Einladungen verursachten freilich so hohe Kosten, dass Abt Glunk erleichtert eine
Gesparsame Fasnacht registriert, als einmal in St. Märgen ein schneereicher Winter die Gäste
fernhielt: Dise Fasnachtzeith waren keine Gäst zu uns komen, indeme vill Schnee wäre, habe
auch dessentwegen nit nacher St. Peter geschickht; haben also keine sonderbahren Kosten gehabt
und außer denen 3 letsten Tägen, auch vorigen Donnerstag, jederzeith mit dem ordinari
[gewöhnlichen Essen] uns beholfen [...]. Zu Freyburg [in der Propstei Allerheiligen] waren
hingegen schon Gastereyen, einmahl die HH. PP. Jesuiten, das andere Mahl RR. PP. Capucini,
2mahl RR. PP. Franciscani, auch andere an Stattleithen [...]. Was alhier [in St. Märgen] erspart
würdt, woher doch alles gehört und fundiert ist, würdt zu Allerheyligen consummiert und zum
Überßuss gebraucht [...].17

Welche Speisen und Getränke bei den Bacchanalien in St. Peter serviert wurden, verrät Abt
Steyrer leider nicht, er erwähnt lediglich potus et cibus honorarius, die sogenannte „Ehrenspeise44
und den zusätzlich gewährten „Ehrentrunk44.18 Vermutlich wollte er aus Widerwillen gegen
die dreitägigen fastnächtlichen Schmausereien gar nicht näher darauf eingehen. Bei anderen
Gelegenheiten notiert er hingegen sehr wohl die Speisekarte der klösterlichen Tafel, sodass wir
uns vorstellen können, was bei festlichen Menüs, zu denen ja auch die Mahlzeiten an Fastnacht
zählten, aufgetischt wurde; so zum Beispiel am Ostersonntag 1754:

Suppe

„Es ist üblich, auch ein geweihtes Lamm zu reichen,
das aus Butter geformt ist, mit zermahlenen Stückchen
Rauchfleisch und kleingehackten Eiern.44
Blut- und Leber-Wurst
Rindfleisch
Süße Rub ...[?] mit Speck
Kalbfleisch-Pastete
Wildprett-Braten von einem Hirsch
Junge gebratene Geiß
Salat von Sonnen Würbele und Körble-Kraut.

Glunk (wie Anm. 1), Februar 1748.
Dilger (wie Anm. 1), 17.2.1725 und 25.3.1726.
Glunk (wie Anm. 1), Februar 1748.
Steyrer (wie Anm. 1), 22.2.1772 u.ö.

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