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bescheinigte Weiß Selber, dass er die Terrormaßnahmen gegen Juden und politisch Andersdenkende
stark missbilligte und sich dementsprechend auch bei seinen Amtshandlungen verhielt.
[...] Ich war meinerseits dankbar, in der hiesigen Dienststelle der Gestapo neben andern diesen
zuverlässigen ehemaligen badischen Kriminalbeamten zu wissen, der auch meine eigenen Bestrebungen
, politisch oder rassisch Verfolgten so gut als möglich zu helfen und sie vor KZ und
Tod zu bewahren, unterstützte.59 Dieses Wort hat Gewicht.
Abb. 7
Oberstaatsanwalt Dr. Eugen Weiß, 1936
(StAF, C 20/5 Nr. 378).
59
die Aussage Martha Ohnemus' zugunsten Selbers am 23.7.1945 in: AOFAA, 1BAD 935. Vgl. Michael
P. Hensle: Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940-1945. Eine Untersuchung unter dem Gesichtspunkt
von Verfolgung und Widerstand, München 1996 (danach war Weiß an Todesurteilen beteiligt
, darauf geht dieser in seinen Stellungnahmen im Entnazifizierungsverfahren ausführlich ein und
rechtfertigt sie z.T., vgl. etwa StAF, C 20/5 Nr. 379, Bl. 71). In eine Würdigung Weiß' müsste auch die
Beschwerde von Rechtsanwalt Friedrich Vortisch (1899-1991) bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
am 22.10.1938 einbezogen werden, Weiß habe ihm gegenüber erklärt, dass arischen Anwälten, die Juden
vertreten, die Akteneinsicht verweigert werde (StAF, 166/3 Nr. 4079, Bl. 31, Hinweis von Ulrich Tromm).
Dies war damals gängige Praxis. Ebenso wäre das Ermittlungsverfahren gegen sechs Personen wegen
Fluchthilfe für Juden zu berücksichtigen, das Weiß im Juni 1944 einleitete (Archivnachrichten des Landesarchivs
Baden-Württemberg 50 [2015], S. 47-53, bes. S. 50-52, Hinweis von Heiko Wegmann). Laut
StadtAF, Sterbebuch 1957, Bd. 2, Nr. 1250 lebte Dr. Ernst Eugen Weiß zuletzt in der Zasiusstr. 47. Seine
Eltern waren Jakob und Emilie Weiß geb. Kettner, Karlsruhe, seine bereits verstorbene Frau hieß Hedwig
Johanna Nussbaum. Sein Tod wurde von seiner Tochter Marianne Krauß geb. Weiß in Rastatt gemeldet
(Ulrich P. Ecker, Mitteilung vom 26.2.2015). Zu überprüfen ist m. E. die Zuordnung Weiß' zu jenen
Juristen, die das NS-Regime grundsätzlich unterstützten und höchstens partiell Kritik übten: Michael
Kissener: Zwischen Diktatur und Demokratie. Badische Richter 1919-1952, Konstanz 2003, S. 221f.
StAF, F 30/1 Nr. 1956, Schreiben Eugen Weiss an Minister des Innern, 14.12.1949. Die Schreibweise
„Weiß" und „Weiss" wechselt in den Quellen.
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