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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 28
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Grafen zu erklären ist.29 Eine länger anhaltende Förderung durch ein stadtherrliches, an der
Gründung beteiligtes Geschlecht, wie es andernorts nachzuweisen ist, gab es demnach nicht.
Doch welche Rolle spielte die Stadt selbst?

Die Freiburger Bürgerschaft als Kollektiv, meist vertreten durch Schultheiß und Rat, - im
Folgenden als „Stadt Freiburg" bezeichnet - war zunächst am Aufbau der Kommende beteiligt.
So bestätigte sie die Hofstättenschenkung Graf Konrads I. von 1263 auf dessen Bitte hin und
überließ 1282 der Freiburger Ordenskommende den Graben, der als Allmende genutzt wurde,
zur freien und ewigen Nutzung.30

Doch das Verhältnis gestaltete sich alles andere als spannungsfrei. Während die Ermordung
des Freiburger Komturs 1283 durch den Sohn des Schultheißen noch als persönlich motivierte
Tat gesehen werden kann - die kurze Notiz in den Annales Colmarienses Maiores gibt darüber
keinen Aufschluss -,31 hatte die erwähnte Zerstörung der Kommende neun Jahre später andere
Dimensionen. An dieser waren neben dem Grafensohn auch Freiburger Bürger beteiligt. Über
Auslöser und Zerstörung berichten erneut die Colmarer Annalen: Domini ordinis Theutoni-
corum 13. Kalendas Maii sabbatho exocularunt duos cives Friburgenses. Iunior comes cum ci-
vibus claustrum irruentes totaliter devasterunt?2 Bei der Aussöhnung im selben Jahr musste die
Stadt Schadensersatz leisten, für den Wiederaufbau sorgen und dafür Bürgen stellen. Zusätzlich
wurde der Rat dazu angehalten, den Zugriff des Komturs auf flüchtige Brüder ungehindert zu
gestatten. Dieser Zugriff konnte entweder mit Ratserlaubnis innerhalb der Stadtmauern erfolgen
oder die Stadt musste die Auslieferung aus derselben und damit aus ihrem Rechtsbereich veranlassen
. Zur Besserung versprach die Stadt auch, eine Pfründe für einen Deutschordenspriester
einzurichten. Wie weitreichend dieser Vorfall war, wird neben der Erwähnung in den Colmarer
Annalen auch dadurch deutlich, dass der Hochmeister des Deutschen Ordens, Konrad von
Feuchtwangen, persönlich bei der Streitbeilegung anwesend war. In seiner Heftigkeit scheint es
sich um einen singulären Fall gehandelt zu haben, auch wenn es andernorts aufgrund konkurrierender
Rechtsbereiche Konflikte gab.33 Die sonstige Sicht der Stadt auf die Ordenskommende
ist nur schwer zu fassen. Armand Baeriswyl zufolge waren die Niederlassungen der Ritterorden
eine strategische Ansiedlung zur Verteidigung.34 Allerdings stützt sich diese These auf Belege
des 14. Jahrhunderts, das Stadtrecht von 1293 sah für die Verteidigung die Zünfte vor.35 Inwiefern
bereits im 13. Jahrhundert der Deutsche Orden in diese Verteidigung eingebunden war,
muss offen bleiben. Dass seine Gebäude für „stadtöffentliche Zwecke" genutzt wurden - als
Versammlungsorte oder Orte der Beurkundung jenseits eigener Angelegenheiten - kann nicht

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Zu den Geldproblemen vgl. Butz (wie Anm. 15), S. 188f.

FUB I, Nr. 192 und 350. Dazu und zu den folgenden Konflikten vgl. Hellmann (wie Anm. 3), S. 20-22.

Annales Colmarienses Maiores, a. 1211-1298, hg. von Philipp Jaffe (MGH SS 17), Hannover 1861, S. 202-
232, hier S. 210. Vgl. Schadek/Treffeisen (wie Anm. 1), S. 447f.

Annales Colmarienses Maiores (wie Anm. 31), S. 219.

Vgl. Hartmut Boockmann: Der Deutsche Orden in Nürnberg, in: Die Rolle der Ritterorden in der mittelalterlichen
Kultur, hg. von Zenon Hubert Nowak (Ordines militares Colloquia Torunensia Historica 3),
Torun 1985, S. 89-104, hier S. 96f.; Vgl. Schadek/Treffeisen (wie Anm. 1), S. 447f. Seiler (wie Anm. 5),
S. 229-233, konnte am Beispiel Frankfurts die sich daraus ergebende stetige Verhandlungsnotwendigkeit
aufzeigen.

Vgl. Armand Baeriswyl: Stadt, Vorstadt und Stadterweiterung im Mittelalter. Archäologische und historische
Studien zum Wachstum der drei Zähringerstädte Burgdorf, Bern und Freiburg im Breisgau
(Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters 30), Basel 2003, S. 128 und
132.

Vgl. Gerchow/Schadek (wie Anm. 18), S. 207f.

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