http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2016/0029
nachgewiesen werden.36 Im Gegensatz dazu ist der Friedhof der Johanniter zu nennen, der als
ein solcher Ausstellungsort diente.37
Von höherer geistlicher Seite erfuhr die Kommende ebenfalls wenig bis keine Unterstützung
. Der päpstliche Ablass von 1258 stellt die einzige nachweisliche Verbindung zwischen
Kurie und dem Freiburger Ordenshaus dar.38 Auch die Bischöfe der Oberrheinregion hielten
sich eher zurück. Der für den Breisgau zuständige Bischof von Konstanz gab zweimal seine Erlaubnis
zu Besitzübertragungen oder bestätigte diese. Das geographisch näher an Freiburg liegende
Straßburg und dessen Bischof kommen lediglich 1301 mit der Kommende in Kontakt, als
man dem Kloster Schuttern erlaubte, einen Hof zu verkaufen, den die Deutschordenskommende
Freiburg geerbt hatte.39 Etwas häufiger traten die Basler Bischöfe in Erscheinung, zum einen als
Streitschlichter (1272) und zum anderen in bestätigender Funktion (1276). Die Zustimmung zu
dem zweiten Vertrag wurde explizit damit begründet, dass es heilsam sei, wenn der Besitz in
geistliche Hände geriet. Es gab folglich ein Interesse an der Mehrung des Kirchenguts allgemein
- zumindest wurde solch ein Interesse behauptet.40 Der in der Region von 1284 bis 1288 tätige
Konstanzer Weihbischof, der dem Deutschen Orden angehörte, scheint keine Verbindung zur
Kommende gehabt zu haben, obwohl er in Freiburg häufiger Ablässe ausstellte.41 Übergreifend
fällt auf, dass keine aktive Förderung der Kommende von Seiten der Bischöfe vorkam. Dafür
gab es aufgrund der exemten Stellung des Ordens auch keinen Grund. Basel und Straßburg
hatten zudem eigene Kommenden und auch für Konstanz waren mit Mainau und Altshausen
näherliegende Häuser vorhanden.
Bemerkenswert ist die Schenkung einer adligen Familie, die selbst nicht aus der Region
kam. 1273 und 1274 gaben Landgraf Albert von Thüringen und seine Söhne dem Orden Höfe
und Rechte in elf Orten des Breisgaus.42 Auffallend ist, dass dieser Vertrag zunächst keinen
Bezug zur Freiburger Kommende aufweist. Diese wird nicht erwähnt und auch unter den
Zeugen finden sich nur Thüringer. Dennoch gelangten die Urkunden in das Archiv der Freiburger
Kommende.43 Auch wenn einige Details unklar bleiben, dürfte doch folgender Verlauf
wahrscheinlich sein: Die Thüringer erhielten Güter von Kaiser Friedrich II.,44 die dieser aus
36 Barbara Henze: Die Entstehung der Stadt und die Gründung der Bettelordensklöster im 13. Jahrhundert,
in: Eine Stadt braucht Klöster. Freiburg i. Br. braucht Klöster, hg. von Ders. und der Stadt Freiburg (Augustinermuseum
), Lindenberg im Allgäu 2006, S. 10-21, hier S. 19.
37 FUB I, Nr. 69.
38 FUB I, Nr. 168. Vgl. die tabellarische Übersicht bei Axel Ehlers: Die Ablasspraxis des Deutschen Ordens
im Mittelalter (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 64), Marburg 2007, S.
161-164. Damit fügt sich Freiburg in eine Reihe weiterer Kommenden ein, für die im 13. Jahrhundert
genau ein Ablass belegt ist (z.B. Beuggen und Straßburg). Daneben gab es aber auch Kommenden ohne
Ablass (z.B. Altshausen, Hitzkirch und Weißenburg) oder mit zehn und mehr Ablässen (Nürnberg, Rothenburg
ob der Tauber und Marburg).
Konstanz: FUB I, Nr. 300 und 316; Straßburg: FUB III, Nr. 2.
Streitschlichter: FUB I, Nr. 250; bestätigend: ebd., Nr. 297.
Für das Leprosenhaus: FUB II, Nr. 7; die Sackbrüder: ebd., Nr. 8; das Armenspital: ebd., Nr. 18; die
Wilhelmiten: ebd., Nr. 51; die Freiburger Peterskirche: ebd., Nr. 52; das Kloster Tennenbach: ebd., Nr.
56; die Freiburger Bußbrüder: ebd., Nr. 59. Für weitere Ablässe (beispielsweise für Günterstal oder die
Johanniter in Neuenburg) siehe W[endelin] Haid: Die Constanzer Weihbischöfe zunächst von 1076 bis
1548, in: Freiburger Diözesan-Archiv 7 (1873), S. 199-229, hier S. 212f.
42 FUB I, Nr. 276f.
FUB I, Nr. 276. Die Urkunde der Söhne, ebd., Nr. 277, ging irgendwann nach 1473 verloren und ist nur
abschriftlich erhalten, vgl. Hefele: FUB I, S. 249.
Dies geht aus der zweiten Urkunde hervor, FUB I, Nr. 277.
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