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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 33
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u.a. an Johann Ederlin.76 Wie außergewöhnlich dieser Fall war zeigt sich in mehreren Punkten.
So wurde der Verkauf ausführlich mit der allgemeinen Not des Ordens und dessen Schulden
begründet:

cum nos et dicta domus immenso debitorum onere gratavi essemus et tarn creditores
ad solutionem cum instantia nos urgentes quam usurarum voraginem cum gravi nostro
dispendio accrescentem nequaquam sine alienatione rerum dicte nostre domus differre
vel avertere ulterius possemus.11

Über diese Zwangslage wurde viel spekuliert.78 Mit der Zustimmung und Anwesenheit des
Landkomturs dürfte die Anwesenheit der vielen Deutschordensbrüder unter den Zeugen zusammenhängen
. Insgesamt 19 Brüder, ohne Komtur und Landkomtur, werden namentlich dort
erwähnt, darunter nur zu einem kleinen Anteil Mitglieder der Freiburger Kommende. Den zweiten
Verkauf dieser Größenordnung bildet die Übertragung eines Hofes zu Ambringen an Johannes
Hefenler 1299.79 Es ergeben sich zahlreiche Parallelen, vor allem hinsichtlich der Beteiligten
und der Zeugen. Dazu kommen kleinere Verkäufe, wie 1283 an Geben den Älteren, der explizit
als civis de Friburg bezeichnet wird.80 Somit konnte u.a. dieses Geld von städtischen Bürgern
für die nötigen finanziellen Mittel der Kommende sorgen.

Doch auch mit dem nichtstädtischen Niederadel wurden Geschäfte gemacht. 1295 veräußerte
die Kommende eine Mühle in der Wiehre an Bilgeri von Husen und vor 1310 ein Gut an
Heinrich von Bolsenheim.81

Die dritte Gruppe Freiburger Bürger, die gegen Ende des 13. Jahrhunderts einflussreicher
werdenden Handwerker, kamen nur im Rahmen der Aussöhnung zwischen Stadt und Kommende
1292 in urkundlich nachweisbaren Kontakt.82 Ob mangelnde Ressourcen dieser Gruppe oder eine
besonders mangelhafte Überlieferungslage zu diesem Befund führten, lässt sich nicht klären.

Religiöse Niederlassungen in der Stadt und im Umland standen auf dreierlei Weise mit der
Freiburger Ordenskommende in Beziehung: als Geber, als Empfänger oder in Zusammenhang
mit Streitfällen. So kam es 1258 zur Schlichtung mit dem Kloster Schuttern, auf die bereits
eingegangen wurde, 1279 wurde ein Konflikt mit dem Kloster Tennenbach gütlich entschieden
und 1308 bescheinigte der Freiburger Komtur Werner von Hornberg dem Kloster Adelhausen
einen gemeinsam getroffenen Kompromiss bezüglich Matten und Wasser in Herdern, wonach
das Kloster dem Ordenshaus die Güter gegen einen Zins verlieh.83

76 FUB II, Nr. 247f. Zur Familie Ederlin vgl. auch Kälble (wie Anm. 67), S. 216f.

77 FUB II, Nr. 247.

78 Zur konkreten Freiburger Situation vgl. Hellmann (wie Anm. 3), S. 22-25. Er weist auch auf ein Missverhältnis
zwischen umfangreichen Verkäufen und wenigen Käufen nach 1292 hin, vgl. ebd., S. 22. Für
generelle Gründe vgl. Helen Nicholson: Templars, Hospitallers and Teutonic Knights. Images of the
Military Orders, 1128-1291, Leicester/London/New York 1993, S. llf.

79 FUB II. Nr. 261.

80
81

82

83

FUB I, Nr. 358.

FUB II, Nr. 17; Urkunde Heinrichs von Bolsenheim, GLA Karlsruhe, Bestand 21, Nr. 4130.

FUB II, Nr. 132; vgl. Kälble (wie Anm. 67), S. 307-309. Zur Gruppe der Handwerker vgl. Gerchow/
Schadek (wie Anm. 18), S. 151f.

Schuttern: FUB I, Nr. 171; Tennenbach: FUB I, Nr. 318. Vgl. auch Jürgen Treffeisen: Die Breisgaukleinstädte
Neuenburg, Kenzingen und Endingen in ihren Beziehungen zu Klöstern, Orden und kirchlichen
Institutionen während des Mittelalters (Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte 36), Freiburg
/München 1991, S. 100 und 190f.; Adelhausen: FUB III, Nr. 121.

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