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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 63
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vergebens: die Annullierung der zunächst verfügten Frönung einer 1502 von Christinas Vater
Hans Briswerck erworbenen Scheuer in der Nussbaumgasse,15 die seine Tochter von ihrer Mutter
geerbt hatte, berücksichtigte den schon angeführten Rechtssatz des Freiburger Stadtrechts,
dem zufolge die Frau nicht für Schulden des Mannes haftet, damit der hausfrawen ir ererbtes
vätterlich unnd mutterlich gut nit verschwendet noch geschwecht würdt.16 So konnte Dürckenhei-
mers Witwe 1558 über ihren damaligen Vogt Claus Rieher die scheuren sampt dem gertlin in der
Nußboumsgassen an den Wechsler Andres Gundersheimer, Mitglied und 1560/61 Zunftmeister
der Krämerzunft, zu eigenem Gewinn verkaufen.17 Ulrich Dürckenheimer war bereits 1552/53
gestorben: In den Gewerftbüchern wird er letztmals 1552 genannt; im Folgejahr erscheint bereits
Ulrich Dürckenheimers frow als Steuerzahlende mit 15 Schilling unter den Witwen in der
Schneiderzunft.18 Sie selbst starb kurz vor oder Anfang 1561; ihr Steuerbucheintrag mit ihrem
Namen, bei dem kein Steuerbetrag mehr notiert ist, hat den Vermerk: ist todt.19

Der schon genannte Vogt Hanckeller, der, mit 2 Pfund 10 Schilling Jahressteuer als wohlhabendes
Mitglied der Schneiderzunft ausgewiesen, mehrfach als Zunftmeister im Rat saß, leistete
bereits 1561 die 15 Schilling Gewerft für die drei bevögtigten kinder - letztmals 1565.20 Im
Folgejahr erscheint unter den Freiburger Steuerzahlenden der schon zuvor als Kantengießer bezeichnete21
Ludwig Dürckenheimer, Ulrichs Sohn, als Meister in der für sein Handwerk zuständigen
Schmiedezunft; Hanckeller hatte ihm, wie er in seiner Jahresrechnung festhielt, schon
im Jahr zuvor 100 Gulden Bargeld übergeben, uff sein hochzeitt unnd werckzüg zuo kouffen
- also um seine Werkstatt einzurichten (von Dürckenheimers Heiraten wird noch zu sprechen
sein).22 Wo und bei wem Dürckenheimer sein Handwerk gelernt hat, ist bisher nicht bekannt.
Zu vermuten wäre, dass er in Freiburg in die Lehre gegangen ist; freilich fehlt sein Name im

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15 Königsecker legte als Vogt der Briswerckin gegen das Urteil des Schultheißengerichts Berufung bei
Bürgermeister und Rat ein. StadtAF, AI XVIIIf 1551 August 22.

Gerichtsurteil, ergangen am 20. Juni 1550, abschriftlich überliefert in: StadtAF, Cl Schuldsachen 5 (wie
Anm. 11), fol. 25v-32r. - Der Obristmeister Johann Mülich bezeugte später, dass Ulrich Türckenheimers
Gläubiger rechtlich gegen ihn vorgegangen seien: unnd syge ime sein hob unnd gut vergantet worden.
Der Altobristmeister Johann Baidung sagte seinerseits aus, sein Vater selig Dr. Caspar Baidung habe dem
Ulrich 300 Gulden geliehen und, als dieser fünf oder sechs Jahre mit der Zahlung des Zinses von je 15
Gulden in Verzug war, gegen dessen Hausfrau Christina Briswerckin bzw. ihren Vogt den Tuchscherer
Gorius Enderlin auf Übernahme der Verpflichtung prozessiert, sei jedoch nur bedingt erfolgreich gewesen
: im Vergleich habe die Briswerckin einen Nachlass von 40 Gulden der Schuldsumme und von 60
Gulden der aufgelaufenen Zinsen erwirkt. Ebd., fol. 6v bzw. 8r-v.

Urkundenrege st in: StadtAF, Kartei zu AI XVIIId (Häuserstand). Zum Anwesen „Zur Nußscheuer" siehe
: Geschichtliche Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg i. Br., Bd. 2: Häuserstand 1400-1806, bearb. von
Hermann Flamm (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 4), Freiburg 1903,
S. 206 (Nußmannstraße 15). - Nachweis zu Andres Gundersheimer: StadtAF, B5 Ia Nr. 3, fol. 63r und
66v.

StadtAF, El A IIa 1 Nr. 38 (1552), fol. 28r und Nr. 39 (1553), fol. 39v.
StadtAF, El A IIa 1 Nr. 47 (1561), fol. 30r.

StadtAF, El A IIa 1 Nr. 47 (1561), fol. lOr (Vogtamt), fol. 27r (Zunftliste der Schneider: Hans Hanckeller);
Nr. 51 (1565) und fol. llr (Vogtamt) mit Vermerk: nichts mehr. Zunftmeister und im Rat erstmals 1569
{Johann Anckler new), dann wieder 1572. StadtAF, B5 Ia Nr. 3, fol. 97r und 109r.

Item uff mitwoch vor der uffart Ludwig dem kantengiesser geben für ein mantel zu machen und zu seiner
notturfft zu brauchen, thut 7 Gulden 2 Schilling 6 Pfennig. StadtAF, Cl Pflegschaften 60 (a) (wie Anm.
3), fol. 6v.

Item mehr Ludwig Dürckenheimer geben ann barrem geltt uff sein hochzeitt unnd werckzüg zuo kouffen,
thutt suma 100 gülden. Ebd. (b), fol. 4v.

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