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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 178
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ter zweifelten an der Kompetenz der Betreiber, oder die Kosten waren noch höher als in den
gehobenen Heimen der Wohlfahrtsverbände. Kritik dieser Art an privaten Heimträgern war in
den 1960er-Jahren in der Bundesrepublik weit verbreitet.23

Stattdessen setzte das Sozialamt einzig auf die gemeinnützigen Träger, um den Mangel an
Altenheimbetten zu beheben. Zu diesem Zweck versuchte die Stadt, über die Finanzierung Ein-
fluss auf die Heimträger zu nehmen. Mehrfach entschied der Freiburger Gemeinderat, die städtischen
Zuschüsse an Bedingungen zu knüpfen: 1958, dass die geförderten Betten überwiegend
Hilfsbedürftigen zugutekommen sollten, 1966, dass die Förderung außerdem nur Freiburger
Bürgern nutzen sollte. Die Verwaltung hatte jedoch keine Handhabe, um die Heimträger zur
Einhaltung dieser Vorgabe zu zwingen. Die Folge waren die genannten Probleme, hilfsbedürftige
ältere Menschen mit einem Heimplatz in der Stadt zu versorgen.24

Die Stadt sah aber davon ab, den Druck auf die Heimträger zu erhöhen. Denn ihr Interesse
an klassischen Altenheimen begann ohnehin Mitte der 1960er-Jahre zu schwinden. 1965 stellte
das Sozialamt fest, dass diese Einrichtungen nicht mehr zeitgemäß seien. Ein Beitrag in der
„Badischen Zeitung" 1973 drückte dieses Unbehagen noch drastischer aus: Das Altenheim sei
demnach „Symbol der unfreiwillig gewählten Endstation jenseits der Welt der anderen, der
jüngeren [sie!]". Die gesamtgesellschaftlichen Diskussionen der 1960er-Jahre über den Umgang
mit sozialen ,Randgruppen' hinterließen ihre Spuren: Ältere Menschen sollten möglichst nicht
mehr in besonderen Heimen, sondern mitten unter ihren Mitbürgern leben.25

Die Unterkunftsform, die diesem Wunsch am ehesten entsprach, war jene der Altenwohnungen
. Freiburg war dabei eine der wenigen deutschen Städte, die nach dem Zweiten Weltkrieg
bereits einen Altbestand an Altenwohnungen aufweisen konnten. Die meisten anderen deutschen
Städte begannen dagegen erst in den 1960er- und 1970er-Jahren, verstärkt Altenwohnungen
einzurichten. Auch Bund und Länder intensivierten erst in diesen Jahren ihre Zuschüsse
und Darlehen und erließen Förderrichtlinien, die um 1970 mehrfach überarbeitet und wissenschaftlich
untermauert wurden.26

Den Richtlinien zufolge handelte es sich bei Altenwohnungen um kleinere Unterkünfte mit
ein bis zwei Zimmern, die speziell auf die Bedürfnisse des älteren Menschen zugeschnitten
waren. Ihre Bewohner sollten sich einerseits noch selbstständig versorgen können, waren aber
bereits körperlich eingeschränkt und verfügten über geringe Einkommen. Die Wohnungen sollten
, wie auch die Altenheime, durch Lage und Infrastruktur an das bisherige Lebensumfeld
ihrer Bewohner angebunden sein. Weitere Empfehlungen legten detailliert die Raumgestaltung
fest, von Schlaf- und Wohnräumen bis hin zu Böden und Heizung.27

Siehe z.B. Stellungnahme des Wohlfahrtsamts, 12.2.1962, ebd.; Aktenvermerke des Sozialamts, 2.11.1966
und 15.12.1966, sowie Antwortschreiben des Sozialamts, 13.1.1969, StadtAF, D. So. Generalia 142; Aktenvermerke
des Sozialamts, 22.10.1974 und 15.10.1975, sowie Schreiben des Ordnungsamts, 29.9.1975,
StadtAF, D. So. Generalia 423; Schreiben des Sozialamts, 8.7.1969, Sozialamt Freiburg, AZ 414-933; vgl.
Baumgartl (wie Anm. 2), S. 57.

Rundschreiben des Regierungspräsidiums Südbaden, 15.4.1957, StadtAF, C5/2591; Vorlage für den Sozi-
alausschuss, 10.5.1966, sowie Niederschrift über eine Besprechung zur Sozialplanung, 6.7.1966, StadtAF,
D. So. Generalia 142; Badische Zeitung, 6.7.1966.

Schreiben des Sozialamts, 13.10.1965, Sozialamt Freiburg, AZ 414-933; Schreiben der Allgemeinen Stiftungsverwaltung
, 9.3.1966, StadtAF, C5/2592; Badische Zeitung, 17.7.1969, 20.6.1972 und 4.10.1973.

Siehe z.B. „hinweise für den bau und die ausstattung von altenwohnungen und altenwohnhäusern"
des Instituts für Altenwohnungsbau, Januar 1972, Stadtarchiv Castrop-Rauxel (StadtACR), AZ 12610;
DST-Rundschreiben, 22.3.1973, StadtAF, D. So. Generalia 423; vgl. Irmak (wie Anm. 13), S. 112f.; vgl.
Schneiders (wie Anm. 8), S. 46f.

„hinweise für den bau und die ausstattung von altenwohnungen und altenwohnhäusern" (wie Anm. 26).

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