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lange Zeit allgemeinverbindliche Vorgaben darüber, wie Altenwohnungen gestaltet sein sollten.
Dies verzögerte den Planungsprozess zusätzlich, wie die Abstimmungsprobleme mit der Lande
skreditanstalt 1956 zeigten.
Auch in den 1960er- und 1970er-Jahren stieß das Sozialamt in diesem Bereich immer wieder
auf Hindernisse. Mal entsprachen die Pläne von Bauträgern nicht den Vorstellungen der Verwaltungsvertreter
. In der Folge blieb den Trägern eine Baugenehmigung verwehrt. Mal waren es
erneut die Finanzen, die Probleme bereiteten: Mitte der 1960er-Jahre beschränkte die Stadt ihre
Zuschüsse für die Altenwohnungen auf die Aufgaben, die sie nach dem Bundessozialhilfegesetz
zu tragen hatte. Doch auch für diese geringeren Kosten waren im städtischen Haushalt keine
Mittel vorhanden. Nicht zuletzt gerieten die bestehenden Wohnungen Mitte der 1970er-Jahre in
die Kritik, weil sie dem nun geltenden Standard nicht mehr entsprachen. Die Altenwohnungen
stellten die Stadtverwaltung somit immer wieder vor neue Herausforderungen.34
Es waren aber nicht allein diese Herausforderungen, die dafür sorgten, dass die Stadtverwaltung
parallel zum Ausbau der Altenwohnungen auch weitere Unterkunftsformen förderte.
Denn die Altenwohnungen eigneten sich nur für ältere Menschen, die körperlich und geistig
noch relativ gesund waren. Sobald ein höherer Pflegebedarf eintrat, reichte die Betreuung in
diesen Wohnungen nicht mehr aus.
Vor diesem Hintergrund versuchte das Wohlfahrts- bzw. Sozialamt schon früh, die Heimträger
zum Bau von Pflege Stationen und -heimen zu bewegen - ein Vorhaben, das sich aber weit
schwieriger verwirklichen ließ, als es bei Altenheimen und -Wohnungen der Fall gewesen war:
Bei der Schaffung von Versorgungseinrichtungen für sogenannte „gebrechliche Alte" hatte die
Freiburger Sozialverwaltung die größten Schwierigkeiten, ihre Wünsche durch freie Träger umsetzen
zu lassen. Die Stadt stellte daher Ende der 1960er-Jahre bei den Pflegeplätzen den größten
Fehlbedarf fest.35
Ohnehin war die Ausgangslage in diesem Bereich noch schlechter gewesen als bei den Altenheimen
. Gerade einmal 60 Pflegebetten überstanden den Zweiten Weltkrieg. Der Rest wurde
1944 zerstört oder fiel bereits 1941/42 weg, als die frühere Kreispflegeanstalt nahe dem Hauptbahnhof
den Besitzer wechselte. Pflegebedürftige Freiburger mussten daher vorwiegend außerhalb
der Stadt untergebracht oder in Kliniken und Psychiatrien eingewiesen werden. Letzteres
Vorgehen war heftig umstritten: Die Kliniken klagten, dass ihre Betten mit Pflegebedürftigen
blockiert würden, und das Wohlfahrtsamt sorgte sich wegen der hohen Kosten und der gemeinsamen
Unterbringung Pflegebedürftiger mit psychisch Kranken und Straftätern, die bis weit in
die 1960er-Jahre hinein bundesweit üblich war.36
Bericht des Wohlfahrtsamts über eine Besprechung mit der Bau-Treuhand, 3.5.1960, und Schreiben der
Städtischen Siedlungsgesellschaft, 2.8.1971, sowie Aktenvermerk des Sozialamts, 15.10.1975; Sozialamt
Freiburg, AZ 414-933; Schreiben des Bürgermeisteramts, Abt. IV, 3.4.1962, StAF, F 30/5-1581; Niederschrift
über die Sitzung des Sozialausschusses, 8.10.1965, StadtAF, C5/2494; Schreiben des Sozialamts
, 21.12.1965, StadtAF, D. So. Generalia 141; siehe z.B. Badische Zeitung, 24./25.7.1965, 18.11.1965,
20.10.1966 und 15.2.1967.
Siehe z.B. Schreiben des Fürsorgeamts, 21.7.1956, StadtAF, C5/2593; Diskussionsvorlage des Sozialamts,
18.6.1963, StadtAF, C5/2493; Altenplan der Stadt Freiburg, 1.4.1969, S. 6-8 und 33, StadtAF, C5/2495.
Siehe z.B. Schreiben des Fürsorgeamts, 7.7.1956, 21.7.1956 und 27.7.1956, StadtAF, C5/2593; Stellungnahme
des Wohlfahrtsamts, 2.5.1958, StadtAF, D. So. Generalia 141; Schreiben des Sozialamts, 8.2.1963,
StadtAF, C5/2597; Diskussionsvorlage des Sozialamts, 18.6.1963, StadtAF, C5/2493; Badische Zeitung,
28.2./1.3.1959 und 4./5.6.1969; vgl. Irmak (wie Anm. 13), S. 174.
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