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Abb. 5 Die Hoffnung der Stadtverwaltung, „geistig gebrechliche Alte" in der umgebauten Kartaus unterzubringen
, zerschlug sich: Das 1969 eröffnete Heim nahm nur körperlich pflegebedürftige Ältere auf.
Aufnahme von 2011 (Foto: Frank Löbbecke).
zu schaffen, wenn die freien Träger nicht aktiv wurden. Genau dieser Fall trat bei den „geistig
gebrechlichen" älteren Menschen in Freiburg ein: Gemeinsam mit dem Landkreis strebte die
Stadt schon wenige Jahre nach Kriegsende an, einen Ersatz für die frühere Kreispflegeanstalt
zu schaffen.40
Die Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung dieses Unterfangens blieb jedoch über Jahrzehnte
unerfüllt. Zunächst versuchte der Landkreis, die Kreispflegeanstalt zurückzugewinnen,
unter anderem mit einer Resolution an die Bundesregierung im Jahr 1964 - vergeblich: Da
der Kreis die Anstalt 1941 verkauft hatte, hatte er keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe. Auch
die Bemühungen, andere Baugrundstücke oder Gebäude zu erwerben, scheiterten immer wieder
: mal an hohen finanziellen Forderungen der Eigentümer, mal am baulichen Zustand oder
Standort der Immobilie. Dazu kamen Schwierigkeiten, Personal zu finden: ein wiederholt beklagtes
Problem, das auch zahlreiche andere Städte in Westdeutschland kannten und das in den
1960er-Jahren als Diskussionsthema allmählich auch die Länderparlamente erreichte.41
Siehe §5 Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 und §93 (1) Bundessozialhilfegesetz
in der Fassung vom 30. Juni 1961.
Siehe z.B. Auszüge der Niederschriften über die Sitzungen des Stiftungsrats, 11.6.1956 und 1.10.1957,
StadtAF, C5/2598; Gemeinsame Resolution der Kreistagsfraktionen Freiburg, 29.4.1964, StAF, F 23/28-
52; Badische Zeitung, 25.4.1956, 7.11.1963, 17.10.1969 und 23.4.1970; vgl. Irmak (wie Anm. 13), S. 318.
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