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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2017/0033
Abb. 11 Freiburger Ratsstüble, Blick ins Innere des Gastraums (Aufnahme 2008, Foto: Frank Lübbecke).

der nördlichen Nachbarparzelle zugeschlagen. Dort hatte 1865 der Metzger und Wirt Ernst Fr.
Gebhardt begonnen, eine „Restauration" zu betreiben. Julius Feierling fasste zu Anfang des
20. Jahrhunderts die drei Grundstücke Universitätsstr. 2 bis 4 und Rathausgasse 16 zusammen.
Ein neu geschaffenes Treppenhaus im Hof ermöglichte die gemeinsame Erschließung der Bauten
. Die bisherigen Treppen wurden aufgegeben. So gewann man Platz im Erdgeschoss, was
vor allem den Schank- und Küchenräumen der Gaststätte zugute kam - damit war das später
„Ratsstüble" genannte Lokal entstanden (Abb. 11).

Schlussbemerkungen

Der Abbruch des „Ratsstüble" trotz denkmalfreundlicher Bauherrschaft und kritischer Öffentlichkeit
geschah aufgrund einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an Erhaltung
der Baudenkmäler und den wirtschaftlichen Zwängen von Privateigentümern. Hier wurde zu
Ungunsten des Kulturdenkmals entschieden. Unterstützende Maßnahmen wie staatliche oder
städtische Subventionen oder Stiftungsgelder standen nicht zur Verfügung. Zudem braucht erhaltendes
Bauen besonderes Fingerspitzengefühl bei Planung und Bauleitung.

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