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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2017/0066
Erzherzog Ferdinand erließ als habsburgischer Landesherr eine ganze Reihe von Mandaten
zur Festigung der kirchlichen Autorität. Studenten aus den Vorlanden hatten die Universität
Wittenberg zu verlassen, künftig sollten sie ausschließlich an den katholischen Hochschulen
Freiburg oder Ingolstadt immatrikuliert werden. Die Gläubigen wurden zu wahrhafter Reue
und zu bußfertigem Leben ermahnt sowie zur Einhaltung der Fasten- und Beichtpflichten.
Die Priester wurden angehalten, kräftig Weihwasser zu spenden, zum Angelus-Gebet zu läuten
, regelmäßig Prozessionen und Bittgänge zu veranstalten und mit einem Beichtregister zu
kontrollieren, ob alle die Osterbeichte ablegten. Martin Bucer stellte in einem Brief an Martin
Luther am 8. Oktober 1525 fest: Die oberrheinischen Kirchen sind aufs Höchste der päpstlichen
Tyranney verfallen.22 Der Freiburger Rat erklärte gegenüber einer Anschuldigung aus
Straßburg, das Evangelium zu verhindern, wie folgt:

[...] dass man die Satzungen der heiligen christlichen Kirche, die viele Jahrhunderte
bisher eingehalten worden seien, nicht abschaffen und dem Evangelium nicht den
verdammten hussischen Glauben einmischen lassen wolle, noch wolle man die von
der lutherischen Sekte ausgehende Reizung der Untertanen gegen die Obrigkeit gestatten
.23

Hier wie im ganzen Reich hatte die politische Obrigkeit das Schicksal der konfessionellen
Entwicklung in den Händen. In den Reichstagen von Speyer 1526 und 1529 behaupteten
die Reichsstände ihre kirchenpolitische Souveränität gegenüber der Reichsgewalt. Diese war
durch die Abwesenheit Karls ohnehin geschwächt: Der Kaiser war im Krieg gegen Frankreich
und gegen die Türken gebunden. Der Türk ist der Lutherischen Glück, das wusste man.24 Ein
Kompromi ssver such mit der „Confessio Augustana" scheiterte 1530 beim Augsburger Reichstag.
Ebenso die diversen „Religionsgespräche" bis 1541. Auch der Schmalkaldische Krieg brachte
keine Entscheidung. Schließlich musste der Kaiser 1555 vor der geballten Macht der Fürsten
(der „fürstlichen Libertät") kapitulieren und den „Augsburger Religionsfrieden" akzeptieren.
Die Verhandlungen hatte Karls Bruder Ferdinand geführt; Karl selbst dankte ab, Ferdinand
wurde Kaiser. Der Augsburger Religionsfrieden sicherte den Landesherren reichsrechtlich
die Anerkennung ihres katholischen oder lutherischen Bekenntnisses, dem sich die jeweiligen
Untertanen anzuschließen hatten: Cuius regio, eius religio. Von unten kam kein Druck zu einem
Bekenntniswechsel. Bei einer Befragung erklärten Bauern eines Dorfes bei Rastatt, sie folgten
dem Glauben, in dem sie erzogen und unterwiesen seien, lehrte man sie anders, theten sie auch
anders.25

Heribert Smolinsky: „Ecclesiae rhenanae". Die Reformation am Oberrhein und ihre Eigenart, in: Im
Zeichen von Kirchenreform und Reformation. Gesammelte Schriften zur Kirchengeschichte in Spätmittelalter
und früher Neuzeit, hg. von Karl-Heinz Braun u.a. (Reformationsgeschichtliche Studien und
Texte, Suppl. 5), Münster 2005, S. 288-308, hier S. 288.

Buszello/Mertens/Scott (wie Anm. 13), S. 35; der Text ist von mir eingedeutscht.

Gerhard Müller: Die Reformation als Epoche der europäischen Geschichte, in: Ders.: Causa Reforma-
tionis. Beiträge zur Reformationsgeschichte und zur Theologie Martin Luthers. Zum 60. Geburtstag des
Autors, hg. von Gottfried Maron und Gottfried Seebass, Gütersloh 1989, S. 9-24, hier S. 15.

Zitiert von Konrad Krimm: Von der Herrschaft zum Staat. Die Markgrafschaft von der Mitte des 13.
Jahrhunderts bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, in: Geschichte Badens in Bildern 1100-1918, hg. von
Hansmartin Schwarzmaier u.a., Stuttgart u.a. 1993, S. 51-114, hier S. 75.

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