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Grenzkarte (16. Jahrhundert)
Die erste hier zu behandelnde Karte (GLA, H Freiburg 11) wurde im Archiv den Gemarkungsplänen
zugeordnet, sie ist online einsehbar.15 Sie besteht aus drei Kartenblättern (H Freiburg
IIa, IIb, 11c): der Hauptkarte (IIa, Abb. 1) und zwei Detailausschnitten mit der Darstellung
des Geländes südlich von Littenweiler (IIb, Abb. 2) und des Attentate im nördlichen Dreisamtal
(11c). Auf diese Weise konnte der Zeichner auf drei etwa gleich großen Blättern (im Format
32,2 bzw. 32,5 cm x 41 bzw. 42 cm) die komplexen Besitz- und Grenzverhältnisse detailliert
wiedergeben. Das Kartenwerk entstammt, wie so viele andere Karten im Generallandesarchiv,
ganz offensichtlich einem Gerichtsverfahren, das in diesem Fall einen Grenzstreit zum Gegenstand
hatte.16 Auf der Rückseite ist die Hauptkarte zeitgenössisch beschriftet: Kartten, waß zu
der Statt Freyburg und anderswohin, sonderlich Oberried gehört. Datiert werden die an den
Rändern beschädigten Kartenblätter auf das 16. Jahrhundert, eine genauere zeitliche Einordnung
gibt das Findbuch des Archivs nicht. Sie wurden mit Tusche gezeichnet und mit roter Farbe
sparsam koloriert. Eine Vorzeichnung aus Bleistiftlinien ist an manchen Stellen noch erkennbar.
Die Hauptkarte (IIa) ist nach Osten ausgerichtet, ihr Maßstab entspricht ca. 1:50.000 in Ost-
West-Richtung und 1:20.000 in Nord-Süd-Richtung. Freiburg liegt im linken unteren Eck, die
Schwarz waldhöhen von St. Peter und St. Märgen am rechten oberen Bildrand.
Dominant im Zentrum findet sich eine rot kolorierte Linie mit der Aufschrift Was hie inn-
saitt deß Rotten Strichs, ist Freyburg Zueghörig. Für das Oberrieder Tal und Kappel (Capel,
Capeler Thal) im Hintergrund wird die dortige Grundherrschaft genannt: dem Prior Zu Oberried
Zughörig. Auf dem nördlichen Kartenblatt (11c) hat der Zeichner eine genauere Erklärung
gegeben: Was zwischen denn roten Strichen eingefast, So Uber alle Höhe der Berg gehen
Sambt dem Attenthal, ist alles der Statt Freyburg grund unnd boden. Die rote Grenzlinie auf
der Hauptkarte entlang führt eine auffällige Struktur aus aneinandergereihten und miteinander
verbundenen Quadraten bzw. Rechtecken. Unklar ist, ob sie nur eine fiktive Markierung anzeigt
oder im Gelände auf irgendeine Weise sichtbar war. Diese Linie verlässt zwischen dem Kappler
Tal {Capeler Thal) und einem Gewann namens der alt S. Barblen Hag die Grenzlinie. Die Detailkarte
IIb (Abb. 2) geht darauf genauer ein und zeigt neben diesem Gewann - S. Barblen Hag
So ietzmals Stadt, dem Teutschen Hauß und Landegg Zueghörig — einen die Grenze querenden
Weg (Diser weg gehet durch den Hag gen Lytenweiler); in der Nähe des Abzweigs geht eine
dieser besonders strukturierten Linien von der Grenze ab, eine Fehleintragung (zu Weytt auf
Freyburger Boden gemacht) ist nur noch schwach erkennbar. Eine zweite Linie nähert sich von
der anderen Seite her dem Weg. Von Bedeutung waren zudem die anderen Grenzmarkierungen:
Insgesamt vier Markhstaine mit auffälliger Form (also gekennzeichnete Grenzsteine, in der
Karte mit einem Kreuz bezeichnete zeit- oder quaderförmige Steine), einer bereits umgekippt
(diser mar stein Leitt), sowie ein Loch Punkt sind auf der Hauptkarte und der Detailkarte IIb
eingezeichnet (vgl. Abb. 3a-c). Mit Lochen bzw. Lochbaum wurden in lebendes Holz eingehauene
Einkerbungen bezeichnet, speziell in Bäume gehauene Kreuze, wie es die Federzeichnung
bildhaft darstellt, die als Grenzmarkierungen dienten.17 Alle diese Grenzpunkte befinden sich
Permalinks: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1703646, http://www.landesarchiv-bw.de/plink/
?f=4-1703647, http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1703648. Abbildung der Karte H Freiburg IIa
auch im Inventar, Salaba/Schenck (wie Anm. 3), S. 324.
Nach Schwarzmaier stammen „nahezu alle Karten des 16. Jahrhunderts" aus Prozessakten, wobei etwa
die Hälfte davon ans Reichskammergericht Speyer ging, Schwarzmaier (wie Anm. 2), S. 166.
Vgl. einen Beleg aus dem 18. Jahrhundert bei Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Artikel
„Lachbaum", 12. Bd, München 1999 (Nachdruck der Erstausgabe Leipzig 1885), Sp. llf.: „bäum, welche
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