http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2017/0078
auf der rot kolorierten Grenzlinie zwischen dem Freiburger und Oberrieder Territorium. Das
Gebiet am alt S. Barblen Hag ist ganz offenbar das umstrittene Gelände, um das im Prozess
verhandelt wurde.
Die St.-Barbara-Kapelle auf dem Sonnenberg, 1476 errichtet, ist auf der Hauptkarte ebenso
eingezeichnet {S. Bärbel) wie der Ort Lyttenweyler und, gegen Kappel hin, ein Lytenweyler
grund genanntes Areal. Besonders detailliert ist die Stadt Freiburg {Freyburg Statt) gezeichnet.
Insbesondere das Münster mit seinem charakteristischen Turm ist relativ naturgetreu dargestellt
. Stattliche Bürgerhäuser in seinem Umkreis und die Burg auf dem Schlossberg im Hintergrund
sind zu erkennen. Auf einer Kammlinie in östlicher Richtung findet sich die Chartauß
als größere Anlage mit Kirchengebäude und Turm, dahinter S. Ottilia, ein Freyburgisch Gebiet.
Markant, wenn auch geografisch nicht immer korrekt verortet, sind die Bachläufe von Dreisam
{Treysam Fluß), Eschbach, Wagensteigbach und Brugga bzw. Rotbach (?) hervorgehoben; sie
bildeten eindeutige Orientierungslinien. Beim Zusammenfluss von Wagensteig- und Eschbach
ist ein Übergang eingezeichnet. Fast gleich wichtig erscheinen Berge und Erhebungen, die entweder
durch Tuschelinien oder mithilfe von Flurnamen (Flaunser, Buggbühel, Ciarenberg etc.)
erkennbar gemacht wurden. Und drittens gab der Zeichner kirchliche Gebäude wieder: neben
dem Münster und der St.-Barbara-Kapelle von Littenweiler die Kirche von Kappel, dann neben
der Klosterkirche der Kartaus die St.-Ottilien-Kapelle, auf der Höhe die Kirchen von St. Peter
und St. Märgen, die Kapelle auf dem Thurner und schließlich die Kirche von Kirchzarten
{Freyburg Zughörig). Sie ist durch ihre Größe hervorgehoben; ähnlich dem Münster ist sie
an markanten Details, etwa dem mehrstöckigen Turm, leicht identifizierbar. 1509/10 wurde
die Kirchzartener St.-Gallus-Kirche im spätgotischen Stil umgebaut, u.a. wurde dem Turm ein
Geschoss mit spätgotischem Fenstermaßwerk aufgesetzt, der Chorraum neu gestaltet und das
Kirchenschiff in der Breite vergrößert.18 Die Federzeichnung auf der Karte zeigt offenbar ihr
Äußeres nach dem Umbau. Die Kirchengebäude insgesamt repräsentieren die betreffenden Ortschaften
. Auch die Orte Ebnet und Buchenbach sind auf der Karte eingetragen, nicht jedoch
so alte und wichtige Ortschaften wie Zarten oder die an der Fernstraße auf den Schwarzwald
liegenden Dörfer Burg und Wagensteig, obwohl zum Gebiet der Freiburger Talvogtei gehörig.
Ein auffallend großes Gebäude ist als Teil des Ortes Littenweiler eingezeichnet.
Lediglich zur Orientierung dienen die wenigen herrschaftlichen Gebäude im Tal, wenn man
die stark stilisierende Art und Weise betrachtet, auf die sie gezeichnet sind. Namentlich sind
das die Burg Wiesneck und das Schloss Weiler (Stegen). Die Burg Wiesneck war im Bauernkrieg
1525 zerstört und danach wieder aufgebaut worden. Auf dieser Karte ist sie als Burg mit
zinnenbesetzter Wehrmauer gezeichnet, eine vertikale Linie scheint zwei zusammenhängende
Gebäude anzudeuten. Auf einem etwa zeitgleich entstandenen Ölgemälde, der Sebastianstafel in
der Schlosskapelle von Stegen (1. Hälfte 16. Jahrhundert), erscheint die Wißnegg als Ensemble
aus mindestens zwei Gebäuden (evtl. Bergfried und Palas) auf dem mit Mauern geschützten
Bergsporn.19 Das Schloss Weiler, ein mindestens seit dem 11. Jahrhundert existierender Adelssitz
an der alten Villinger Landstraße, zeigt die Karte oberhalb des Zusammenflusses der Drei-
man die lochen oder lochbäume, von den löchern die man kreuzweisz darein hauet und ausbohret, zu
nennen pfleget". Vgl. auch Badisches Wörterbuch, Bd. 3, bearb. von Ernst Ochs, Lahr 1997, S. 342f.
(Artikel „Lach-baum" bzw. ,,Lach[e]"), mit dem Hinweis, dass es sich um einen „Grenzstein zwischen
Einzelbesitz (Wiesen u. Acker, auch Wald), nicht zwischen Gemarkungen" handelte.
Marianne Bill/Claudius Heitz/Johanna Pölzl: St. Gallus Kirchzarten. Zu Gast in unserer Pfarrkirche
(Kleine Kunstführer), Lindenberg 2016.
Vgl. Manfred Müller/Claudius Heitz: Schlosskapelle Stegen (Kleine Kunstführer), Lindenberg 2015,
S. 6.
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