Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2018/0040
Schlussbetrachtung

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die „häretischen und verbotenen" Bücher der Biblio-
theca Universitatis erschlossen und identifiziert. Dabei fiel auf, dass sowohl Schriften verschiedener
reformatorischer Lehren an der Universität vertreten waren als auch Bücher als verboten
bezeichnet wurden, die nicht von Reformatoren oder Anhängern der Reformation verfasst wurden
.

Als möglicher Referenzrahmen für die Klassifizierung in verbotene und nicht verbotene
Literatur im CL wurde der Tridentinische Index von 1564 diskutiert. Die im CL genannten
Autoren „häretischer und verbotener" Schriften finden sich im Index alle in der ersten Classis,
werden da also als die Autoren aufgeführt, deren gesamtes Werk verboten wurde.

Im Hinblick auf die Universitätsgeschichte kann das Fazit gezogen werden, dass die Freiburger
Hochschule in den ersten Jahren der Reformation ein ambivalentes Verhältnis zu dieser
hatte und sich im Kampf gegen die neue Lehre nur zögernd betätigte. Ab den 1530er-Jahren ging
sie langsam zu einem schärferen Vorgehen über, bis sie sich beim Ende des Trienter Konzils klar
auf die Seite des Katholizismus gestellt hatte.

Anhand der Druckjahre und der Datierung des CL durch Franziska Schaudeck konnte eine
zeitliche Eingrenzung vorgenommen werden, in der die besagten Schriften in den Besitz der
Universität gelangt sein müssen, nämlich die Zeitspanne zwischen den frühen 1520er-Jahren
und der Wende zum 17. Jahrhundert. Das ist genau der Zeitraum, in dem sich die Universität
langsam gegen die Reformation positionierte. Zwar hatte sich die Alma Mater zum Entstehungszeitpunkt
des CL bereits seit einigen Jahrzehnten klar für den Katholizismus ausgesprochen
, es scheint jedoch auch zu diesem Zeitpunkt noch moderatere Stimmen gegeben zu haben.
Ansonsten wären die Schriften wohl kaum behalten, geschweige denn in den Katalog aufgenommen
worden.

Eine mögliche Erklärung für die Aufbewahrung und Verzeichnung der besagten Schriften
könnte lauten, dass diese für eine ausgewählte Gruppe von Universitätsangehörigen zu Studienzwecken
verwendet werden konnten, keinesfalls aber offen zugänglich für alle Professoren oder
gar Studenten waren. Diese Theorie wird gleichfalls dadurch gestützt, dass dem CL wohl keine
Verwendung als Hilfsmittel im Ausleihwesen zugedacht war. Zumindest liegen keine Hinweise
hinsichtlich einer regelmäßigen Nutzung durch verschiedene Personen vor.115

Die Frage, wie die reformatorisehen Schriften an die Universität gelangt sind, konnte anhand
der im Rahmen dieser Studie zur Verfügung stehenden Mittel und Quellen nicht geklärt
werden. Eine Möglichkeit sind die thematisierten Schenkungen und Nachlässe ehemaliger Professoren
. Diese Theorie könnte anhand von etwaigen Schenkungs- oder Nachlasslisten bzw.
Besitz- oder Schenkungs vermerken in den Büchern weiterverfolgt werden. Johannes Härtung
beispielsweise habe seine Bücher, die er der Universität überlassen hat, mit seiner „Hand verzeichnet
."116 Anhand solcher Vermerke könnten die Bücher ihrem früheren Besitzer zugeordnet
und unter Umständen der Zeitpunkt ermittelt werden, zu dem sie in den Besitz der Universität
gelangten. Solche Untersuchungen müssten an den Originalen, die jedoch derzeit nicht zugänglich
sind, vorgenommen werden. Auch die Frage nach anderweitigen Besitz vermerken oder Benutzung
s spuren könnte Aufschluss darüber geben, wie die Bücher an die Universität gelangten,

Diese Annahme basiert auf dem Nicht-Vorhandensein von Benutzer spuren, dem außerordentlich guten

Zustand der Papierhandschrift und dem Umstand, dass der Katalog an ein Stipendiatenverzeichnis angehängt
wurde, was wohl nicht der Fall gewesen wäre, wenn es sich um ein für alle zugängliches und oft
genutztes Ausleihwerkzeug gehandelt hätte.

Zitiert nach: Schreiber (wie Anm. 13), S. 210.

40


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2018/0040