http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2018/0094
Abb. 6 Karte vom Lorettoberg, Dominic Zäringer 1786 (StadtAF, M 10/2 [2]).
Eine Karte des Geometers Dominic Zäringer von 1786 zeigt sehr schön die Bewirtschaftung
des Lorettobergs: Neben einigen Obstanlagen sind Rebflächen in den Bereichen der Roßhalten,
der Wohnhalten sowie am Oberen Schlierberg und Unteren Schlierberg zu erkennen (Abb. 6).
Rebflächen vom Lorettoberg bzw. Schlierberg werden nahezu jährlich in den Herbstordnungen
der Stadt Freiburg aufgeführt, welche die Stadtgemeinde in Zusammenarbeit mit Vertretern
des Weinbaus bzw. der Rebleutezunft nach örtlichen Begehungen {Visitationen) zur Uberprüfung
der Beerenreife festgelegt hat. In der ortspolizeilich vorgeschriebenen Herbstordnung des
Jahres 1731 wurden sechs Lesetermine für die Freiburger Rebareale vorgegeben, davon für den
Unteren Schlierberg und die Rosshalde Donnerstag, 27. September, und für den Oberen Schlierberg
Freitag, 28. September.21 Solche Herbstordnungen mit festen Lesetagen für bestimmte Reblagen
entsprechen durchaus den heutigen Verhältnissen, z. B. bei Winzergenossenschaften, wobei
davon auszugehen ist, dass lagenweise geerntete Trauben ein Lesegut mit vergleichbarer
Reife ergeben. Zu beachten war seinerzeit auch die übliche Vorgabe, dass das Lesegut an festgesetzten
Standorten von bestimmten Traubenpressen verarbeitet werden musste, wobei gegebenenfalls
ebenfalls der erforderliche Zehnt abgeführt wurde. In der im Verkündungsblatt für
die Stadtgemeinde Freiburg vom 15. September 1868 abgedruckten Herbstordnung findet sich
als Lesetag für das Gewann „Gehre" Donnerstag, 17. September, in der Ebene vor dem Unteren
Schlierberg für diesen aber Montag, 21. September, und für den Oberen Schlierberg und die
Rosshalde schließlich Dienstag, 22. September. Als Hinweis dazu ist Folgendes abgedruckt:
Stadtarchiv Freiburg (StadtAF), Cl Polizeisachen 3 Nr. 8.
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