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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2018/0110
(2 Juch. 270 Ruth.) und e) Reben ob dem Haus, den Einpflanzt und das große Stück daneben (2
Juch. 105 Ruth.), wobei diese insgesamt 17 Jauchert 60 Ruten auf 2.972 fl geschätzt wurden. In
der zugehörigen Anmerkung wird dem Käufer des Rebhauses auch der bisher zugehörige Brunnen
zugesichert, wobei es sich dabei möglicherweise um eine Brunnenfassung des benachbarten
Weihers handelte. Das Rebhaus samt Matten und Ackerstücken ging für den oben genannten
Preis an Alois Andris aus Günterstal. Einem Bericht vom 18. Oktober 1816 ist zu entnehmen,
welche Bedeutung das Rebhaus für das Kloster und die Günterstaler Weinerzeuger hatte: Das
ehemalige Stift Güntersthal hat von jedem Saum [= Ohm = 150 1] Wein, welches die dortigen
Bürger und Bewohner produzierten und einfexten [= ernten, einbringen], derselbe möchte auf
die Stiftstrotte gebracht werden oder nicht, ein Maas [= Maß =1,5 Liter] Trottwein bezogen.
Die Günterstaler Winzer mussten also grundsätzlich in der Klostertrotte die Trauben abpressen.
War eine private Weinkelter genehmigt, so mußte der Trottwein dennoch auf gleiche Weise
abgereicht werden. Außerdem mussten die Winzer den festgesetzten Zehnt in Höhe von 2 Vi
Saum entrichten. Im Gegenzug hatte sich das Kloster verpflichtet, die Trotte in gutem Zustand
zu erhalten. In den Versteigerungsakten wird aber auch darauf hingewiesen, dass der Weinbau
in Güntherstal keineswegs bedeutend ist und die mehrsten Günterstaler Weinproduzenten ihr
Erzeugnis gewöhnlich beim Herbsten schon in den Körben verkauften.69

Als Privattrotte am Lorettoberg ist neben der zuvor genannten des Freiherrn von Bodman
lediglich jene des Freiburger Bürgers und Kupferschmieds Johann Speri bekannt, die dieser
1786 an der Rosshalde ohne einige obrigkeitliche oder nachbarliche Antrag angelegt und der
Feldordnung ganz widrig direkt an den benachbarten Reebhügel des Stadtrats Dr. Deisch gebaut
hatte, sodass dem Nachbarn angeblich beträchtlicher Schaden hinsichtlich der Fruchtbarkeit
der Reben entstand. Dem Magistrat wurde im August 1787 empfohlen, dem Bau inmitten des
Reebgutes die Approbation zu geben, da keinem dadurch ein Nachteil entstehe. Wie der Fall
letztendlich ausging, ist nicht überliefert.70

Aus den obigen Aussagen ergibt sich eine gewisse Unsicherheit, ob zwei Trotten in Günterstal
in Betrieb waren - eine beim Rebhaus und eine „in der Mühle in der heutigen Hirschstraße"
beim Kloster.71 Hierzu gibt das Protokoll einer Verhandlung vom 17. Februar 1818, die herrschaftliche
Trotte in Güntersthal betreffend, Auskunft:

[...] daß in Güntersthal die ehemalige Stiftstrotte noch befriedlich ist, welche beim
Verkauf der dasigen Stiftsschmide an Matheus Schneider, wahrscheinlich in der Absicht
vorbehaltlich erworben ist, damit die Güntersthaler Einwohner, welche früher
ihren Herbst Erwuchs darauf brachten, [...] darauf austrotten könnten. Die Gemeinde
, welche bisher von einer Trotte Gebrauch machte, bestünde anfänglich darauf,
daß dieselbe zu immer währenden Zeiten für sie unterhalten werden müßte, weil sie
ihrerseits verpflichtet waren, von jedem Saume Wein, welche sie produzierten und
einfäxten, derselbe möchte auf die Stiftstrotte gebracht werden oder nicht, 1 Maas
Trottwein abzurichten.

Hierunter sind Neuanpflanzungen (von Reben) zu verstehen.
StAF, B 1106/1 Nr. 974 bzw. GLA, 399 Nr. 974.
StadtAF, Cl Bausachen 28 Nr. 42.

Ernst Dreher: Günterstal im Jahre 1795, in: Schau-ins-Land 112 (1993), S. 105-134, hier S. 121; Karin

Groll-Jörger: Günterstal, Bd. 1: Von der Säkularisation bis zur Eingemeindung (1806-1890), Freiburg
2013, S. 424.

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