Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2019/0027
Südwand, die auch die beiden Rundbogenfensterchen zeigen,4 näheres über die Farbspuren ist
aber nicht überliefert. Aus der kurzen Notiz wird nicht klar, ob es sich um eine „echte" Malerei,
die farbige Betonung eines Architekturgliedes oder um einen getönten Anstrich handelte. Die
Farbspuren dürften sich aber an der äußeren Leibung des Fensters befunden haben und nicht an
der inneren.5

Sicher ist jedenfalls, dass die Johanneskapelle bereits im 12. Jahrhundert, zur Zeit der Romanik
, eine farbige Gestaltung besaß, in welcher Form auch immer. Bleibt zu hoffen, dass ihre
Spuren unter der Vermauerung noch vorhanden sind! Sollte an diesem Teil der Wand einmal
erneut der Putz abgeschlagen werden, sind durchaus Überraschungen möglich.

Die jüngsten noch greifbaren Überreste von Wandmalerei sind nur zu erreichen, wenn man
über körperliche Beweglichkeit verfügt und keine Angst vor Staub hat: Im Dachraum der 1878
an den Chor angebauten Sakristei ist der obere Teil der ehemaligen Chor-Außenwand zu sehen.
Die beiden östlichen Polygonkanten sind mit einer Quadermalerei betont, mittig dazwischen
liegt ein zugemauertes Stichbogenfenster mit gemalter Rahmung. Beides ist in hellem Rotocker
mit dunklerem Kantenstrich ausgeführt. Unterhalb der Traufkante hat sich noch ein roter Begleitstrich
erhalten. Diese Architekturfassung dürfte in die Barockzeit zu datieren sein, also ins
17./18., vielleicht auch noch ins 19. Jahrhundert.6

Die figürlichen Wandmalereien entstammen dem Spätmittelalter. Beim Betreten der Kapelle
fallen die beiden Bilder an den Chorwänden beidseits des Hochaltars ins Auge (Abb. 3 und 4).
Dargestellt sind auf der linken Seite ST. Johannes Bapt. und auf der rechten Sand. Margareta,
wie die bei einer Restaurierung hinzugefügten Inschriften erläutern. Ihrer Gesamterscheinung
nach sind sie zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstanden, zur Zeit der ausgehenden Gotik. Sie
sind nur noch als Dreiviertelfiguren erhalten, waren ursprünglich aber sicher vollständig.

Johannes der Täufer trägt in seiner Linken ein Buch mit einer kleinen Siegesfahne darauf
und weist mit der anderen Hand darauf hin. Margaretha hält mit der rechten Hand einen Kreuzstab
, mit der linken scheint sie den angeleinten Drachen zu halten, von dem aber fast nichts mehr
zu erkennen ist. Von den beiden in voluminöse Gewänder gekleideten Figuren ist wenig mehr
als ockerrote Vorzeichnungen und die Reste von blaugrünen Flächentönen erhalten.

Die eine ist abgebildet bei Wagner (wie Anm. 1), S. 12 (aus: EAF, Nachlass Ginter II Nr. 440), die andere

ist eine Bauaufnahme vom August 1965 (aus: EAF, Nachlass Ginter I Nr. 982). - Es wurden recht schnell
beide Fensterchen wieder zugemauert, aber das vollständige wieder soweit freigelegt, dass es am Außenbau
zu sehen ist.

Die innere Leibung ist entweder durch das gotische Fenster zerstört oder man hat sie bei der kurz vorher

durchgeführten Inneninstandsetzung 1957/58 nicht bemerkt. Damals wurde offenbar nicht großflächig
Innenputz abgeschlagen, sondern hauptsächlich die Wände abgewaschen und neu gestrichen, EAF, Fk-
neu Nr. 17877, Kart. 1676, Schreiben vom 23.12.1957 (Kostenvoranschlag des Erzbischöflichen Bauamtes
) und vom 13.10.1958 (Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariates).

Es muss auch eine Innenraumfassung des 19. Jahrhunderts gegeben haben, davon ist aber nichts mehr
sichtbar.

27


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2019/0027