http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2019/0106
Abb. 7
Grabstätte Richard Kuenzers und anderer Widerstandskämpfer
auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof in Berlin
(Wikipedia, Lizenz: CC BY-SA 3.0, Foto: Eisenacher).
sozialistische Regime hatte ein Klima der Verdächtigung und Bespitzelung geschaffen, in dem
politischer Anpassungsdrang und Unverstand sich selbst über persönliche Beziehungen wie im
Fall des Hausmädchens hinwegsetzen konnte.
Die Ausschaltung von Opposition und Widerstand kam nicht plötzlich, sondern wurde
durch das nationalsozialistische Regime von langer Hand vorbereitet. Mit dem „Gesetz gegen
heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen"99 von 1934
war ein entscheidender Schritt hin zu einer Meinungsdiktatur getan, mit dem Regimekritiker
mundtot gemacht werden konnten. Dieses Gesetz gestattete es, jeglichen Vorbehalt gegen die
herrschenden Verhältnisse strafrechtlich zu verfolgen. „Diese Bedrohung jeder nonkonformen
Meinungsäußerung brachte nahezu die gesamte Bevölkerung - soweit es sich nicht um stets
begeisterte Anhänger des NS-Staates handelte - in Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden"
Sogenanntes „Heimtücke-Gesetz" vom 20.12.1934, RGBl. I 1934, S. 1269.
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